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BGHW fördert Fußschutzleiste

Betriebe der ehemaligen GroLa BG können einen Zuschuss in Anspruch nehmen

Fußverletzungen machen fast 50 Prozent aller Unfälle mit Mitgänger-Flurförderzeugen aus, die jährlich im Schnitt im Bereich Großhandel und Lagerei registriert werden. Die Kosten, die den Unternehmen durch lange Ausfallzeiten der verletzten Mitarbeiter entstehen, sind erheblich. Gemeinsam mit einem Lieferanten von Flurförderzeugen hat die BGHW eine Fußschutzleiste entwickelt, die solche Unfälle in Zukunft nahezu unmöglich macht.

Die pneumatisch-elektrische Fußschutzleiste bietet mehr Sicherheit und Schutz für die Füße. Sie wird unten an der Rahmenkante des Mitgänger-Flurförderzeugs angebracht und funktioniert ähnlich wie die Sicherheitsabschaltung bei kraftbetriebenen Rolltoren. Wichtigster Bestandteil ist ein Luftschlauch (im Bild gelb). Stößt ein Mitarbeiter mit seinem Schuh an diesen Schlauch, wird ein Sicherheitsschalter aktiviert, der die Fahrt des Geräts sofort bremst und es in die Gegenrichtung lenkt.

Die Fußschutzleiste hat mittlerweile Serienreife erlangt und kann mit geringem Aufwand  auch nachträglich an bereits im Betrieb vorhandene Mitgänger-Flurförderzeuge angebracht werden. Die Anschaffungskosten liegen bei rund 800 Euro.

Zuschuss für Mitglieder der ehemaligen GroLa BG

Die Fußschutzleiste wurde von der ehemaligen GroLa BG angestoßen und vorangetrieben. Um die Markteinführung zu unterstützen, wurden Mittel von Mitgliedsbetrieben der ehemaligen GroLa BG zurückgestellt. Da die Entwicklung länger dauerte als geplant, wurden diese Mittel vor der Fusion nicht zur Gänze ausgeschöpft.

Deshalb bietet die BGHW den Mitgliedern der ehemaligen GroLa BG nun einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro an. Dieser kann in Anspruch genommen werden, wenn ein neues Mitgänger-Flurförderzeug gekauft oder ein bereits vorhandenes Gerät nachgerüstet werden soll. Der Zuschuss gilt für maximal ein Gerät pro Betrieb.

Der Zuschuss kann im Moment nur von Mitgliedsunternehmen der ehemaligen GroLa BG formlos unter Angabe der Mitglieds- und der Betriebsstättennummer bei der Direktion Mannheim beantragt werden.

BGHW
Fachausschuss Förder- und Lagertechnik
M 5,7
68161 Mannheim

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