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Konformitäts- und Einbauerklärung nach neuer Maschinenrichtlinie

Neue BG-PRÜFZERT-Information thematisiert die Anforderungen an Konformitäts- und Einbauerklärung nach der neuen Maschinenrichtlinie.

Eine EG-Konformtätserklärung ist Voraussetzung, wenn eine Maschine im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden soll. Für unvollständige Maschinen ist eine Einbauerkärung erforderlich. Ausstellen muss diese Erklärungen der Hersteller der Maschinen oder sein Bevollmächtigter.

Da diese Erklärungen als rechtliche Aussagen gelten, dass die Maschinen/unvollständigen Maschinen alle relevanten Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen, ist es ratsam, sie sorgfätig zu erstellen bzw. zu prüfen.

Herstellern bietet die Veröffentlichung des BG-PRÜFZERT wichtige Informationen zur Erstellung, Einkäufern Hilfe bei der Beurteilung der jeweiligen Erklärungen. Je ein Muster von Konformitäts- und Einbauerklärung vervollständigen die Information.

Die Übersetzung ins Englische ist in Vorbereitung.

Download

DIe BG-PRÜFZERT-Information steht auf der Website des BG-PRÜFZERT als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Informationen zur EG-Maschinenrichtlinie:
http://www.dguv.de/bg-pruefzert/de/produktsicherheit/konformitaet/maschinenrichtlinie/index.jsp

Leitfaden zur EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
http://www.dguv.de/webcode.jsp?q=d100553  

Informationen zur CE-Kennzeichnung:
http://www.dguv.de/bg-pruefzert/de/produktsicherheit/ce_zeichen/index.jsp

BG-PRÜFZERT-Information 3: Vergleich von CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen:
http://www.dguv.de/webcode.jsp?q=d8268

 

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