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Welchen Schutz bietet das neue Produktsicherheitsgesetz für Verbraucher?

Infos des VIS - Informationssystem für den Verbraucherschutz in Bayern

Am 1. Dezember 2011 trat das neue Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt das sogenannte Produktsicherheitsgesetz - ProdSG in Kraft. Damit wurde das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst. 

VIS - Informationssystem für den Verbraucherschutz in Bayern - hat dazu den Beitrag "Welchen Schutz bietet das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für mich als Verbraucherin/Verbraucher?" veröffentlicht.

Der Beitrag von Fabian Humm - VerbraucherService Bayern informiert über:

  • Sinn und Zweck des Gesetzes
  • Anwendungsbereich
  • Begriffe
  • Was müssen Hersteller und Importeur beachten?
  • CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen - die Unterschiede
  • Die CE-Kennzeichnung
  • Das GS-Zeichen
  • Die Marküberwachungsbehörden
  • Was geschieht bei Verstößen?
  • Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden
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  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz


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