Warum wir Ihnen diesen Fernlehrgang anbieten
Auch Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten – zu dieser Gruppe der BGHW-Mitglieder gehören auch Sie – müssen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeiter sicherstellen. Mit dieser gesetzlichen Regelung aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll erreicht werden, dass für alle Beschäftigten ein Mindeststandard eingehalten wird. Dies gilt auch, wenn Sie nur einen Mitarbeiter geringfügig beschäftigen.
Als Unternehmer mit bis zu 50 Mitarbeitern können Sie zwischen zwei Betreuungsmodellen wählen:
- dem Fernlehrgang und der "alternativen bedarfsorientierten Betreuung" oder
- der "Regelbetreuung" durch externe Betriebärzte/Arbeitsmediziner oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Was bedeutet diese Entscheidung für Sie als Unternehmer?
Was kommt auf Sie zu, wenn Sie die "alternative bedarfsorientierte Betreuung" wählen? Dieses Betreuungsmodell sieht vor, dass Sie die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb eigenständig durchführen. Auf deren Grundlage ermitteln und entscheiden Sie selbst, ob in Ihrem Betrieb Bedarf an arbeitsmedizinischer und/oder sicherheitstechnischer Beratung besteht. Das geht natürlich nicht ohne ausreichende Kenntnisse im Arbeitsschutz. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den Unternehmern, die sich für die "alternative bedarfsorientierte Betreuung" entscheiden, dass sie die notwendigen Kenntnisse erwerben und nachweisen.
Tragen Sie dazu bei, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden – betreiben Sie aktiven Arbeits- und Gesundheitsschutz!
Sie werden festgestellt haben, dass auch von den Unternehmern in mittleren und kleinen Betrieben viel gefordert wird, wenn es um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geht. Die BGHW lässt Sie mit diesen Verpflichtungen nicht allein.
Mit dem Fernlehrgang "Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz" bietet die BGHW ihren Mitgliedern eine einfache kosten- und zeitsparende Möglichkeit, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelhandels und seiner verschiedenen Branchen.
Wir liefern Ihnen "kostenlos" und "frei Haus":
- das Grundwissen, um in Ihrem Betrieb selbst entscheiden zu können, wann und in welchem Umfang Sie auf das Fachwissen anderer zurückgreifen müssen
- Tipps und Anregungen, worauf Sie in Ihrem Betrieb besonders achten müssen und was Sie verbessern können
Außerdem ist es für die Solidargemeinschaft der BGHW-Mitglieder wesentlich kostengünstiger einen Fernlehrgang durchzuführen als für alle betroffenen Unternehmer Seminare abzuhalten.
Sparen Sie Zeit und Geld und nehmen Sie am Fernlehrgang "Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz" teil!
Warum Sie dieses Angebot unbedingt annehmen sollten!
Über 100.000 Unternehmer aus den verschiedensten Branchen des Einzelhandels haben schon erfolgreich am Fernlehrgang teilgenommen. Welche positiven Auswirkungen der Fernlehrgang für Unternehmer und ihre Betriebe haben kann, zeigt folgendes Beispiel:
Die Besitzerin eines Textilgeschäftes hat – wie wohl die meisten Unternehmer, die zur Teilnahme am Fernlehrgang aufgefordert werden – den Ordner und die Lehrhefte erst einmal zur Seite gelegt. Erst später begann sie, immer wenn keine Kunden im Geschäft waren, die Hefte nach und nach durchzuarbeiten. Und das nicht ohne Folgen: Mit jedem Heft gab es kleine Veränderungen im Geschäft: die Beseitigung von Stolperfallen, die Entsorgung überflüssiger Gefahrstoffe oder die Anschaffung eines neuen Verbandkastens und Feuerlöschers. Und der Unternehmerin ist es noch bewusster geworden, dass sie sich in ihrem Betrieb weder Arbeitsunfälle noch kranke Mitarbeiter leisten kann.
