Finanzierung
Prüfungen der Rentenversicherungsträger bei den Arbeitgebern
Informationen zum Entgeltnachweis
Arbeitsentgeltkatalog, Stand 01.01.2010
Wichtige Hinweise zur DEÜV-Meldung
Informationen zur Beitragsberechnung
Entgeltnachweis für den Büroteil im Rahmen der DEÜV-Meldung (Sparte Großhandel und Lagerei)
Informationen zum Beitragsbescheid
Allgemeine Informationen zur aktuellen Beitragserhebung (2011) in den beiden Sparten der BGHW
Fragen zum Beitragsbescheid 2011
Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften
Die Beiträge sind ab Geschäftseröffnung oder Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen zu entrichten.
Es gilt das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung im Umlageverfahren. Das bedeutet: Die Ausgaben des Kalenderjahres werden nach Verrechnung mit den Einnahmen im nächsten Jahr auf die Mitgliedsunternehmen entsprechend den von ihnen gezahlten Arbeitsentgelten verteilt.
Bei Unternehmern und ihren ohne Entgeltzahlung im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten tritt an die Stelle des Arbeitsentgelts die Versicherungssumme.
Die Arbeitsentgelte und Versicherungssummen sind jedoch nicht die einzigen Berechnungsfaktoren. Um den Risikounterschieden innerhalb der Versicherungsträger Rechnung zu tragen, ist den Berufsgenossenschaften gesetzlich vorgeschrieben, in ihrem Zuständigkeitsbereich durch einen Gefahrtarif die Beiträge nach Versicherungsrisiken abzustufen. Der Gefahrtarif ist in Risikogemeinschaften (Tarifstellen) zu gliedern; für die einzelnen Risikogemeinschaften sind Gefahrklassen zu berechnen.
Ausgangspunkt der Bildung von Risikogemeinschaften sind die in einer Berufsgenossenschaft zusammengefassten Gewerbszweige, da Erfahrungen - auch im privaten Versicherungsgewerbe - gezeigt haben, dass zwischen Gewerbszweigen und Unfall- und Berufskrankheitenrisiken statistisch signifikante Zusammenhänge bestehen.
Die Beiträge werden zusätzlich entsprechend den Unfallbelastungen der verschiedenen Sparten der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik abgestuft. Die Grundlage hierfür bildet der Gefahrtarif mit seinen Gefahrklassen, den die Vertreterversammlung spätestens alle sechs Jahre neu beschließt.
Anstrengungen im Arbeitsschutz machen sich bezahlt!
- Unternehmen der Sparte Einzelhandel der BGHW mit einer unterdurchschnittlichen Unfallbelastung erhalten auf den Beitrag einen Nachlass von bis zu 10 %.
Mehr zum neuen Nachlassverfahren der Sparte Einzelhandel
- Auch für Unternehmen der Sparte Großhandel und Lagerei wird der Beitrag individuell nach ihrer Unfallbelastung ermittelt.
Mehr zum Gefahrtarif der Sparte Großhandel und Lagerei


