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Wichtige Information zur DEÜV-Meldung

Seit 1. Januar 2009 melden die Arbeitgeber für jeden Beschäftigten die Daten zur Unfallversicherung im Rahmen des DEÜV- Meldeverfahrens. Daneben ist für eine Übergangszeit bis 2014 auch weiterhin wie bisher der Lohnnachweis (Nachweis zur Beitragsberechnung) bei der Berufsgenossenschaft einzureichen.

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich auf die Verwendung eines von der Rentenversicherung erstellten gemeinsamen Programms zur Plausibilitätsprüfung von Meldungen nach der DEÜV verständigt. Es wird Kernprüfprogramm genannt. Dieses Programm prüft alle eingehenden DEÜV-Meldungen. Fehlerhafte Meldungen, die nicht der Plausibilitätsprüfung entsprechen, werden komplett abgewiesen. In dieser Plausibilitätsprüfung wird auch die im DBUV einzugebende Mitgliedsnummer des Unfallversicherungsträgers geprüft. Insoweit kann eine DEÜV Meldung nur noch dann abgegeben werden, wenn die Mitgliedsnummer exakt der vom jeweiligen Unfallversicherungsträger vorgegebenen Schreibweise entspricht.

Bei der UV-Entgeltmeldung ist daher unbedingt auf die korrekte Eingabe der DBUV-Daten für Ihr Unternehmen in der unten aufgezeigten Schreibweise einzuhalten. Die Auswertungen der DBUV-Daten im Rahmen der Qualitätssicherung zeigen, dass noch viele DBUV Meldungen nicht oder unvollständig bei der BGHW ankommen. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt Ihre DBUV-Daten im Entgeltabrechnungsprogramm. Die für Ihr Unternehmen gültigen Daten für die DBUV-Entgeltmeldung innerhalb der DEÜV-Meldung (DBUV) enthält unser Infoschreiben zur DEÜVMeldung, das wir gemeinsam mit dem Lohnnachweis ab Mitte November an alle Mitgliedsunternehmen versenden.

DBUV-Daten in der DEÜV-Meldung:

1. Betriebsnummer des UV-Trägers (BGHW):

  • für die Unternehmen des Großhandels und der Lagerei: 63886548
  • für die Unternehmen des Einzelhandels: 32064004

2. Mitgliedsnummer des Unternehmens:

Bei der „Mitgliedsnummer des Unternehmens“ sind nur gültige Mitgliedsnummern einzugeben: hierbei ist zwingend auf die korrekte Schreibweise der Mitgliedsnummer zu achten:

  • für die Unternehmen des Großhandels und der Lagerei:
    xxxxxxxx
    (nummerisch, achtstellig, ohne Sonderzeichen, ohne Leerstellen)
  • für die Unternehmen des Einzelhandels:
    xxxx-xxxxx
    (nummerisch, zehnstellig, an der fünften Stelle steht ein Bindestrich, ohne Leerstellen)

Bitte achten Sie darauf, dass der Eintrag in Ihren Abrechnungssystemen exakt der oben dargestellten Schreibweise der Mitgliedsnummer entspricht. Ansonsten können Sie keine DEÜV-Meldung mehr abgeben. Bitte informieren Sie auch Ihre Buchhaltung oder Ihre Abrechnungsstelle (Steuerberater, Buchführungsbüro).

3. Gefahrtarifstelle:

Es können nur gültige Gefahrtarifstellen eingegeben werden. Die siebenstellige Gefahrtarifstelle für Ihr Unternehmen entnehmen Sie bitte ausschließlich dem aktuellen Infoschreiben.

4. UV-pflichtiges Entgelt:

Die Höchstgrenze des nachzuweisenden Entgelts pro Beschäftigten beträgt bei der BGHW zurzeit 72.000 Euro, auch wenn dieser kein volles Jahr beschäftigt war. Eine anteilige, beispielsweise monatliche Kürzung des nachzuweisenden Entgelts ist nicht vorzunehmen.

5. Geleistete Arbeitsstunden:

Bei der Meldung der Arbeitsstunden soll es für die Unternehmen nicht zu einer Mehrbelastung gegenüber dem bisherigen Meldeverfahren kommen. Sofern Unternehmen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden angeben können, sind diese zu melden. Andernfalls sind die Sollwerte der zu leistenden Arbeitsstunden anzugeben. Hilfsweise kann auch eine statistische Berechnung der Arbeitsstunden vorgenommen werden. (Richtwert für das Beitragsjahr 2011 in der DEÜV-Meldung sind 1570 Stunden pro Vollarbeiter).

Ausgenommen von der Meldung über den DBUV sind Personen, bei denen sich der Beitrag nicht nach Entgelten bemisst.

weitere Informationen

Alle Informationen können Sie auch tagesaktuell über das Extranet abrufen. Für den Zugang ins Extranet verwenden Sie bitte Ihre bekannten Zugangsdaten; alternativ erhalten Sie mit dem aktuellen Lohnnachweis eine weitere Benutzerkennung und ein Passwort, mit denen Sie sich in die Bereiche „Daten für die DEÜV-Meldung“ und „Abgabe des Lohnnachweises“ innerhalb des Extranets einwählen können.

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