Wichtige Information zur DEÜV-Meldung
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich auf die Verwendung eines von der Rentenversicherung erstellten gemeinsamen Programms zur Plausibilitätsprüfung von Meldungen nach der DEÜV verständigt. Es wird Kernprüfprogramm genannt.
Dieses Programm prüft alle eingehenden DEÜV-Meldungen. Fehlerhafte Meldungen, die nicht der Plausibilitätsprüfung entsprechen, werden komplett abgewiesen. In dieser Plausibilitätsprüfung wird auch die im DBUV einzugebende Mitgliedsnummer des Unfallversicherungsträgers geprüft. Hier gibt es eine Änderung. Bisher konnte eine DEÜV Meldung nur dann abgegeben werden, wenn die Mitgliedsnummer der vom jeweiligen Unfallversicherungsträger vorgegebenen Schreibweise entspricht. Im Rahmen der DBUV-Qualitätssicherung wurde allerdings immer wieder festgestellt, dass Mitglieder trotz dieser Prüfung im Meldeverfahren Fehler bei der Eingabe der Mitgliedsnummer z.B. durch Zahlendreher machen. Dies führt dazu, dass nach wie vor viele Meldungen bei der Berufsgenossenschaft nicht richtig zugeordnet werden. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben daher eine schärfere Prüfung des Eingabefeldes Mitgliedsnummer beschlossen und die Kernprüfung entsprechend verändert. Ab 1. Dezember 2012 können die DEÜVMeldungen nur noch dann abgegeben werden, wenn in der Meldung eine tatsächlich gültige Mitgliedsnummer des entsprechenden UV-Trägers angegeben ist. Bitte achten Sie daher in den Stammdaten Ihrer Abrechnungssysteme unbedingt auf die korrekte Eingabe der Mitgliedsnummer und der übrigen DBUV-Daten. Die BGHW überprüft im Rahmen der DBUV-Qualitätssicherung laufend die eingehenden DBUV-Meldungen. Bei Auffälligkeiten nehmen wir Kontakt zu unseren Mitgliedern auf. Entweder erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung oder unser Beratungsdienst besucht Sie nach Voranmeldung direkt vor Ort.
DBUV-Daten in der DEÜV-Meldung:
1. Betriebsnummer des UV-Trägers (BGHW):
- für die Unternehmen des Großhandels und der Lagerei: 63886548
- für die Unternehmen des Einzelhandels: 32064004
2. Mitgliedsnummer des Unternehmens:
Bei der „Mitgliedsnummer des Unternehmens“ können nur gültige Mitgliedsnummern eingegeben werden: hierbei ist zwingend auf die korrekte Schreibweise der Mitgliedsnummer zu achten:
- für die Unternehmen des Großhandels und der Lagerei:
xxxxxxxx
(nummerisch, achtstellig, ohne Sonderzeichen, ohne Leerstellen) - für die Unternehmen des Einzelhandels:
xxxx-xxxxx
(nummerisch, zehnstellig, an der fünften Stelle steht ein Bindestrich, ohne Leerstellen)
Enthält der Eintrag keine gültige Mitgliedsnummer, können Sie keine DEÜV-Meldung mehr abgeben. Bitte informieren Sie auch Ihre Buchhaltung bzw. Ihre Abrechnungsstelle (z. B. Steuerberater, Buchführungsbüro).
3. Gefahrtarifstelle:
Es können nur gültige Gefahrtarifstellen eingegeben werden.
Für Meldungen, die Meldezeiträume bis 31. Dezember 2012 betreffen, sind die siebenstelligen Gefahrtarifstellen zu verwenden, die im Lohnnachweisvordruck angedruckt sind. Die neuen ab 1. Januar 2013 gültigen zweistelligen Gefahrtarifstellen sind nicht für die Jahresmeldung 2012 zu verwenden. Bitte beachten Sie hierzu den Artikel „Der erste gemeinsame Gefahrtarif der BGHW tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft“ auf Seite 13 bis 16 in dieser Ausgabe.
4. UV-pflichtiges Entgelt:
Die Höchstgrenze des nachzuweisenden Entgelts pro Beschäftigten beträgt bei der BGHW zurzeit 72.000 Euro, auch wenn dieser kein volles Jahr beschäftigt war. Eine anteilige, beispielsweise monatliche Kürzung des nachzuweisenden Entgelts ist nicht vorzunehmen.
5. Geleistete Arbeitsstunden:
Bei der Meldung der Arbeitsstunden soll es für die Unternehmen nicht zu einer Mehrbelastung gegenüber dem bisherigen Meldeverfahren kommen. Sofern Unternehmen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden angeben können, sind diese zu melden. Andernfalls sind die Sollwerte der zu leistenden Arbeitsstunden anzugeben. Hilfsweise kann auch eine statistische Berechnung der Arbeitsstunden vorgenommen werden. (Richtwert für das Beitragsjahr 2012 in der DEÜV-Meldung sind 1600 Stunden pro Vollarbeiterin/Vollarbeiter) Ausgenommen von der Meldung über den DBUV sind Personen, bei denen sich der Beitrag nicht nach Entgelten bemisst. Alle oben genannten Informationen können Sie auch tagesaktuell über unser Extranet unter www.bghw.de abrufen. Für den Zugang ins Extranet verwenden Sie bitte Ihre bekannten Zugangsdaten; alternativ erhalten Sie mit dem aktuellen Lohnnachweis eine weitere Benutzerkennung und ein Passwort, mit denen Sie sich in die Bereiche „Daten für die DEÜV-Meldung“ und „Abgabe des Lohnnachweises“ innerhalb des Extranets einwählen können.



