Wichtige Information zur DEÜV-Meldung
Ab 01.12.2009 verschärfte Prüfung der korrekten Mitgliedsnummer im Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) bei Abgabe von DEÜV-Meldungen: Bislang haben die Unternehmen den Berufsgenossenschaften ihre Entgelte ausschließlich über den Lohnnachweis gemeldet. Der Lohnnachweisvordruck wird den Unternehmen am Ende eines Jahres zugesandt und muss bis zum 11. Februar des kommenden Jahres ausgefüllt an die Berufsgenossenschaften zurückgesandt werden. Dabei werden die Entgelte nicht individuell, sondern zusammengefasst für alle Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer gemeldet.
BGHW_aktuell_4_2009_DEUV_Meldung.pdf
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