DGUV Vorschrift 2 - Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
- Alternative bedarfsorientierte Betreuung nur noch für Unternehmen mit maximal 30 Beschäftigten
- Regelbetreuung für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten neu konzipiert
- mehr Informationen
Alternative bedarfsorientierte Betreuung nur noch für Unternehmen mit maximal 30 Beschäftigten
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung können künftig ausschließlich Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten wählen, wenn sie zuvor an Qualifizierungsmaßnahmen der BGHW erfolgreich teilgenommen haben.
Eine Ausnahme gibt es für Unternehmer von Betrieben mit mehr als 30 und bis zu 50 Beschäftigten, die bis Ende 2010 an Qualifizierungsmaßnahmen der BGHW teilgenommen haben. Für sie besteht Bestandsschutz, d. h. sie Für sie gilt Bestandsschutz, d. h. sie können das Modell der alternativen bedarfsorientierten Betreuung (nach den Maßgaben für Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 30 Beschäftigten) weiter nutzen.
Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten kann die betriebsspezifische Betreuung ein Kompetenzzentrum übernehmen, sofern der Unternehmer an einer Informations- und Motivationsveranstaltung der BGHW teilgenommen hat.
Regelbetreuung für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten neu konzipiert
Die Neukonzeption der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten ist das wesentliche Element der Vorschrift. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung setzt sich künftig aus zwei Komponenten zusammen: Der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift verbindliche Einsatzzeiten vorgegeben werden und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist.
Durch die Einführung von drei Gruppen bei der Grundbetreuung wird sichergestellt, dass für vergleichbare Betriebe identische Grundanforderungen bestehen. Dies erfolgt auf Basis der Zuordnung der Unternehmen zu Wirtschaftszweigen.
Der betriebsspezifische Teil stellt sicher, dass der Betreuungsumfang passgenau den betrieblichen Erfordernissen entspricht. Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Statt der Vorgabe pauschaler Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang – die bisher zudem zwischen den Unfallversicherungsträgern stark variierten – richtet sich der Betreuungsbedarf durchgängig nach den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen. Die konkreten Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung werden künftig auf der Grundlage detaillierter Leistungskataloge ermittelt. Daraus sind der notwendige Zeitaufwand und die personellen Ressourcen für den Betrieb abzuleiten.
Einsatzzeiten ermitteln leicht gemacht: Online-Handlungshilfe für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten und Regelbetreuung
Mit einem Online-Tool können Unternehmerinnen und Unternehmer die Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt schnell und einfach abschätzen. Konzipiert ist das Programm für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, die als Betreuungsform die Regelbetreuung wählen.
mehr Informationen
- FAQs - Antworten auf häufige Fragen, beispielsweise zur Berechnung von Betriebsgrößen, Gruppenzuordnung (WZ-Schlüssel), Änderungen für Betriebe, die schon betreut werden
- Überblick über die Betreuungmodelle
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2 - Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Handlungshilfe "Betriebliche Anwendungsbeispiele zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2" (pdf)
Sechs Beispiele wie die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten konkret umgesetzt werden kann. Orientierungshilfe; Verfahren und Maßnahmen sind betriebssepzifisch und können nicht eins zu eins für andere Betriebe übernommen werden.
- BGHW-Kompakt 114:
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung - Informationen für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
- BGHW-Kompakt 115:
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung - Informationen für Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 30 Beschäftigte
- BGHW-Kompakt 116:
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung - Informationen für Betriebe mit mehr als 30 Beschäftigten
- DGUV Vorschrift 2 (pdf-Datei)
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"




