Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist Grundvoraussetzung für die Schaffung und Erhaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze. Im folgenden möchten wir einen Überblick über die verschiedenen Hilfen geben, die Ihnen die BGHW zur Gefährdungsbeurteilung anbietet.
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes bildet nach dem Willen des Gesetzgebers die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Aus ihr leitet der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen ab, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern.
Die BGHW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe dabei auf vielfältige Weise. Die vorliegenden Seiten sollen einen Überblick über die Gefährdungsbeurteilung im allgemeinen und die Hilfen geben, die die BGHW bereit stellt.


