Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
Allgemeine Informationen
- Warum sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung?
- Welche Betriebe sind zur Betreuung verpflichtet?
- Welche Aufgaben haben Betriebsärzte?
- Welche Aufgaben haben Sicherheitsfachkräfte?
- Was sind die Rechtsgrundlagen?
- Wer kommt als Betriebsarzt in Frage?
- Wer kommt als Sicherheitsfachkraft in Frage?
- Wie hat die Bestellung zu erfolgen?
Betreuungsmöglichkeiten für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung oder für eine Regelbetreuung ohne feste Einsatzzeiten entscheiden.
Voraussetzung für die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist die erfolgreiche Teilnahme an Informations- und Motivationsmaßnahmen. Der Unternehmer hat die Wahl, diese Qualifizierung durch Teilnahme an einem Präsenzseminar oder an einem Fernlehrgang zu erlangen. Die Unterlagen für den Fernlehrgang können bei den BGHW-Standorten der Sparte Großhandel und Lagerei angefordert werden. Die Präsenzseminare führen von der BG qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder überbetriebliche Dienstleister durch.
Möchten Sie an einem Präsenzseminar teilnehmen, wenden Sie sich bitte direkt an einen von der BG ausgebildeten Moderator. Er wird Sie über mögliche Termine, den Veranstaltungsort und die anfallenden Kosten informieren.
Eine Liste der zugelassenen Moderatoren finden Sie hier.
Darüber hinaus ist bis zum 31.03.2008 die Regelbetreuung nach bisherigem Modell möglich.
mehr Informationen...Betreuungsmöglichkeiten für Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 30 Beschäftigten
Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 30 Beschäftigten können sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung oder für die Regelbetreuung wie bisher entscheiden.
Informationen zur...- ...alternativen bedarfsorientierten Betreuung für Betriebe der Recyclingbranche
- ...alternativen bedarfsorientierten Betreuung für Betriebe mit Transport von Gütern, Speditionen, Lagereibetriebe
- ...alternativen bedarfsorientierten Betreuung für andere Großhandelsbetriebe und Verlage
- ...Regelbetreuung
Betreuungsmöglichkeiten für Betriebe mit 30 und mehr Beschäftigten
Betriebe mit 30 und mehr Beschäftigten fallen unter die Regelbetreuung.
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