KFZ - Sicherheitstraining
Der Versicherungsschutz für Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung schließt sowohl die Folgen von Dienstwegeunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) als auch von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) ein. Die Berufsgenossenschaften tragen daher präventiv zur Reduzierung des Unfallrisikos im Straßenverkehr bei, indem sie die Teilnahme an dem vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) unter ihrer Beteiligung erarbeiteten Verkehrssicherheitstraining finanziell unterstützen. Die Teilnahme an einem solchen DVR-Sicherheitstraining hat sich als Maßnahme zur Reduzierung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle bewährt. Unter Anleitung erfahrener Moderatoren wird der sichere Umgang mit dem Fahrzeug gefahrlos geübt. Die Teilnehmer lernen, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Kenntnisse und Fertigkeiten, die Teilnehmer verleiten könnten, schneller und riskanter zu fahren, werden nicht vermittelt.Vielmehr wird die Sensibilität für entsprechende Gefahrensituationen erhöht und Erfahrungen mit den eigenen Grenzen und denen des Fahrzeuges gewonnen, um sie zu respektieren. Außerdem werden falsche Fahrgewohnheiten aufgespürt und der Umgang mit der Technik des eigenen Fahrzeuges trainiert.
Welches Training wird unterstützt?
Bezuschusst wird das KFZ-Sicherheitstraining,das unter der Bezeichnung „Sicherheitstraining“ nach den Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) durchgeführt wird.
Wo kann man sich zu einem Sicherheitstraining anmelden?
Es gibt mehrere Institutionen, die das DVR-Verkehrssicherheitstraining durchführen, unter anderem der ADAC, die Verkehrswachten, der ACE, die DEKRA und die Technischen Überwachungsvereine (TÜV). Eine umfassende Liste kann beim:
Deutschen Verkehrssicherheitsrat e. V.
Beueler Bahnhofsplatz 16
53222 Bonn/Beuel
Tel.: 0228 40001-0
Fax: 0228 40001-67
Internet: www.dvr.de
angefordert werden.
Wer ist zuschussberechtigt?
Zuschussberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der BGHW. Bezuschusst werden die Gebühren für die Teilnahme von Versicherten aus den Mitgliedsunternehmen am DVR-Sicherheitstraining. Der einmalige Zuschuss wird in Form eines Gutscheins mit einem maximalen Wert von 75,00 Euro (inkl. MwSt.) für Personen gewährt, die mehr als 10.000 km/Jahr beruflich zurücklegen und für Auszubildende. Für alle weiteren Versicherten aus den Mitgliedsbetrieben beträgt der Zuschuss maximal 50,00 Euro (inkl. MwSt).
Wie wird abgerechnet?
Das Mitgliedsunternehmen beantragt vor Trainingsbeginn, unter Nennung der Namen der Teilnehmer, die erforderlichen Gutscheine bei:
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Prävention
68145 Mannheim
Fax: 0621 183-5999
Der Teilnehmer übergibt dem Veranstalter nach Ende des Trainings seinen Gutschein. Der Veranstalter rechnet nach Vorlage der Gutscheine direkt mit der Berufsgenossenschaft ab.
Bitte beachten:
- Wichtige Hinweise und Bedingungen zu der Bezuschussung eines KFZ - Sicherheitstrainings
- Kurz - Info
- Anmeldeformular für die Bestellung von Gutscheinen für ein KFZ - Sicherheitstraining
