Datenbank "Durchgangsärzte (D-Arzt)"
Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall, bei dem mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss die erste Anlaufstelle ein sogenannter "Durchgangsarzt" sein. Durchgangsärzte sind in der Regel als Chirurgen oder Orthopäden niedergelassen oder sind an einer Klinik tätig. Sie werden durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften bestellt. Durchgangsärzte, oder auch kurz D-Ärzte, haben besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Behandlung von Unfallverletzten. Auf Grund der erhobenen Befunde entscheidet er, ob die weitere Behandlung durch ihn selbst oder einen Kassenarzt erfolgen soll.
Adressen von Durchgangsärzten können über die Datenbank der Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften abgerufen werden.
