BGHW-Portale
Extranet
Das BGHW-Extranet bietet Ihnen eine Vielzahl von Servicediensten an, mit denen Sie auf einfache und schnelle Art die wichtigsten Angelegenheiten rund um die BGHW online erledigen können:
- Entgeltnachweise
- Unfallmeldungen
- Änderungen im Unternehmen
- Einzugsermächtigungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Auskunftsdienste (z. B. DEÜV-Daten)
- und andere Dinge
Die Daten werden über eine sichere Verbindung übermittelt und können daher, im Unterschied zur E-Mail, von unberechtigten Dritten nicht eingesehen werden!
Noch mehr Serviceangebot seit September 2011
Die Extranetanwendungen der BGHW steht Ihnen seit September 2011 in einer technisch modifizierten Softwareversion zur Verfügung. Die neue Technologie solle den Benutzerkomfort und vor allem auch das Antwortzeitverhalten im Extranet verbessern. Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten, das Serviceangebot für die Mitgliedsunternehmen weiterzuentwickeln.
Kann ich noch auf versendete Dokumente vor dem 3. September 2011 zugreifen?
Sie können weiterhin auf ältere Dokumente zugreifen, die im Zeitraum vom 1. Dezember 2008 bis 3. September 2011 an die Berufsgenossenschaft versendet wurden. Diese Funktion wird Ihnen über den Link "Mein Ordner" angeboten. Wechseln Sie bitte danach in den entsprechenden Bereich, beispielsweise Unfallanzeigen. Dort können Sie über Ansichten "Alte Dokumente" ältere Dokumente einsehen.
Fernlehrgang
Das Portal Fernlehrgang steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie am Fernlehrgang "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" teilnehmen. In diesem Portal können Sie:
- Ihre Registrierungsdaten bearbeiten und Ihre Versandanschrift für das Lehrmaterial ändern
- Lehrhefte im PDF-Format herunterladen
- den Terminplan zum Fernlehrgang einsehen und die Termine in Ihren elektronischen Kalender übernehmen
- Die Fragen zu den Lehrheften online beantworten
- Ihre bisher erzielten Ergebnisse einsehen
Benutzerkennungen
Für Mitgliedsunternehmen der Sparte Großhandel und Lagerei
Benutzername ist ausschließlich die 8-stellige Mitgliedsnummer.
Beispiel:
Benutzername: 99998888
Passwort: beispiel123#
Vom Hauptbenutzer selbst angelegte Mitbenutzerkennungen, die noch im bis 2008 gültigen alten Format (beispielsweise "123456789-02", -03, ...) angelegt wurden, sind noch bis 31.12.2013 gültig. Auch hier gilt künftig für den Benutzernamen die 8-stellige Mitgliedsnummer vor dem Bindestrich (Beispiel: Benutzername: 99998888-02).
Für Mitgliedsunternehmen der Sparte Einzelhandel
Benutzername ist die 10-stellige Mitgliedsnummer mit einem Bindestrich an der fünften Stelle.
Beispiel:
Benutzername: 1234-56789
Passwort: beispiel123#
Verwendung von Einmal- oder Quick-User-Kennungen für Entgeltmeldungen
Ab Mitte November verschickt die BGHW die Nachweise zur Beitragsberechnung an die Mitgliedsunternehmen. Auf dem Nachweisformular sind Zugangsdaten angegeben, die jedes Jahr eigens für den Entgeltnachweis neu generiert werden und die Sie für die Abgabe der Entgeltmeldungen im Extranet nutzen können (so genannte Eimal- oder Quick-User-Kennungen).
Sofern Sie diese Zugangsdaten verwenden, beachten Sie bitte, dass diese nur für die jeweils laufende Entgeltnachweisaktion gelten und ihre Gültigkeit nach Abschluss der Aktion verlieren. Daten von früheren Entgeltnachweisformularen können daher nicht mehr verwendet werden.
Keine Zugangsdaten oder Passwort vergessen?
Sollten Ihnen noch keine Zugangsdaten vorliegen oder haben Sie Ihr Passwort vergessen, können Sie diese jederzeit hier anfordern:
- Benutzer aus dem BGHW-Extranet klicken bitte hier.
- Benutzer aus dem BGHW-Fernlehrgang klicken bitte hier.
Webgestützte Hilfe zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Bitte beachten Sie: Die Zugangsdaten zu Extranet oder Fernlehrgang erlauben keinen Zugriff auf die von der BGHW angebotene webgestützte Hilfe zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.


