Versicherung
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution übernimmt den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten, zu denen es trotz aller Erfolge bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz kommt.
Informationen dazu, wer Versicherungsschutz genießt, welche Fälle abgedeckt sind und welche Leistungen die Berufsgenossenschaft erbringt und welche Pflichten Unternehmen in diesem Zusammenhang haben, haben wir für Sie unter folgenden Punkten zusammengestellt:
- Für welche Gewerbszweige ist die BGHW zuständig?
- Wer ist versichert?
- Was ist versichert?
- Wann besteht kein Versicherungsschutz?
- Beweislast
- Wann und wie müssen Unfälle und Berufskrankheiten der BGHW gemeldet werden?
- Wie kann ich meinen Betrieb bei der BGHW anmelden?
- Welche Leistungen bietet die BGHW?
Informationen zum Thema bietet auch die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegebene BG-Information "In guten Händen. Ihre gesetzliche Unfallversicherung" (BGI 506). Die DGUV stellt die BGI als pdf zum Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Diese Schrift ist urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte sind ausschließlich zur persönlichen Information bestimmt. Gewerbsmäßige Nutzung, Veränderung und Veröffentlichung sind ohne Zustimmung der DGUV nicht zulässig.
