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Beweisfragen

In der gesetzlichen Unfallversicherung müssen die Voraussetzungen für die Ansprüche der Versicherten nachgewiesen, d. h. festgestellt werden. Sollte sich nicht feststellen lassen, dass ein Arbeitsunfall vorgelegen hat, so geht, nach dem im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast, dieser Umstand zu Lasten der Versicherten bzw. der Hinterbliebenen oder hinterbliebenen Lebenspartner(innen). Festzustellen sind Tatsachen u. a. auch medizinischer Art. Man unterscheidet dabei zwischen Kausalzusammenhängen und anderen Tatsachen.

Während für die Beantwortung der Frage, ob ein Stoß an den Kopf die Hirnblutung verursacht hat (Kausalfrage), lediglich die hinreichende Wahrscheinlichkeit als Beweismaßstab ausreicht, muss im Hinblick auf die Frage, ob überhaupt ein Stoß und eine Hirnblutung vorgelegen haben, der sog. Vollbeweis geführt werden.

 

 

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