Bekanntmachungen
Zwölfter Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 8. November 2012 beschlossene 12. Nachtrag zur Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und wurde vom Bundesversicherungsamt am 21.12.2012 genehmigt.
Elfter Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 8. November 2012 beschlossene 11. Nachtrag zur Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und wurde vom Bundesversicherungsamt am 14.12.2012 genehmigt.
Zehnter Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 6. Juni 2012 beschlossene 10. Nachtrag zur Satzung wurde vom Bundesversicherungsamt genehmigt (AZ III 2-69290.00-1941/2012).
Dienstordnung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Stand 01.07.2012
Richtlinien für den Dienst bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Stand 01.07.2012
Gefahrtarif 2013
Am 1. Januar 2013 tritt der der 1. gemeinsame Gefahrtarif der BGHW in Kraft. Er gilt für alle Unternehmen des Groß- und Einzelhandels sowie der Warendistribution und ersetzt die bisher fortgeltenden Gefahrtarife der Fusionspartner. Er hat eine Geltungsdauer von höchstens 6 Jahren. Der Gefahrtarif wurde am 6. Juni 2012 von der Vertreterversammlung der BGHW beschlossen und am 5. September 2012 vom Bundesversicherungsamt, der Aufsichtsbehörde der BGHW, genehmigt.
Neunter Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 19. Mai 2011 beschlossene 9. Nachtrag zur Satzung wurde vom Bundesversicherungsamt genehmigt (AZ I 2-69290.00-3095/2007). Dieser Nachtrag tritt mit Wirkung vom 14. September 2011 in Kraft.
Achter Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 4. November 2010 beschlossene 8. Nachtrag zur Satzung wurde vom Bundesversicherungsamt genehmigt (AZ III 2-69290.00-3021/2010). Dieser Nachtrag tritt mit Wirkung vom 11. August 2010 in Kraft. Artikel 1 Nr. 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
Siebter Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 4. November 2010 beschlossene 7. Nachtrag zur Satzung wurde vom Bundesversicherungsamt genehmigt (AZ III 2-69290.00-3020/2010). Dieser Nachtrag tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Sechster Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 4. November2010 beschlossene 6. Nachtrag zur Satzung wurde vom Bundesversicherungsamt genehmigt (AZ III 2-69290.00-3019/2010).
Fünfter Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 6. Mai 2010 beschlossene 5. Nachtrag zur Satzung wurde vom Bundesversicherungsamt genehmigt (AZ III 2-69290.00-1476/2010). Dieser Nachtrag tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Richtlinien für die Auslandsunfallversicherung
Richtlinien für die Auslandsunfallversicherung mit Genehmigungsvermerk des Bundesversicherungsamtes.
Genehmigungsbescheide Auslandsunfallversicherung
Genehmigungsbescheide des Bundesversicherungsamtes zur Zusammensetzung der Auslandsunfallversicherung mit den fünf aktuellen Trägern.
Berufsrollenverständnis der Aufsichtsperson mit Hochschulqualifikation (AP I) in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Prävention ist neben der Rehabilitation und Entschädigung die vorrangige Aufgabe der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Hauptakteure in der Prävention der Unfallversicherungsträger sind die Aufsichtspersonen. Sie tragen Prävention u. a. durch Überwachung, Beratung und Schulung in die Betriebe einschließlich Bildungseinrichtungen . Das Profil der AP I ist gekennzeichnet durch ein Spektrum komplexer Aufgaben, das ein Höchstmaß an Handlungskompetenz erfordert.
Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen bei der BGHW vom 1.7.2010
Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte Aufsichtsperson (AP i. V.) hat vor der endgültigen Anstellung eine Prüfung abzulegen, um ihre Befähigung für die Tätigkeit als Aufsichtsperson (AP) nach dem Berufsrollenverständnis für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nachzuweisen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 SGB VII). Die Unfallversicherungsträger erlassen zu diesem Zweck eine Prüfungsordnung. Sie regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung des Befähigungsnachweises nach § 18 Abs. 2 SGB VII. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/das zuständige Landesministerium hat am 7.7.2010 die Prüfungsordnung genehmigt.
Entschädigungsregelung für ehrenamtliche Organe vom Bundesversicherungsamt (BVA) genehmigt
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mit Bescheid vom 13.07.2010 die von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) am 06.05.2010 beschlossene Neufassung der Regelung betreffend "Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung", die ab 01.01.2010 gilt, unter Ausnahme von A III. b) Satz 3 gemäß § 41 Abs. 4 SGB IV in Verbindung mit § 90 Abs. 1 SGB IV genehmigt.
Vierter Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 6. Mai 2010 beschlossene vierte Nachtrag zur Satzung wurde vom Bundesversicherungsamt genehmigt (AZ I 2-69290.00-3095/2007). Dieser Nachtrag trat am 7. Mai 2010 in Kraft.
Entschädigungsregelung für ehrenamtliche Organe vom Bundesversicherungsamt (BVA) genehmigt
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mit Bescheid vom 30.10.2008 die von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) am 30.01.2008 beschlossene Regelung betreffend "Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung" unter Ausnahme von A III. b) Satz 3 gemäß § 41 Abs. 4 SGB IV in Verbindung mit § 90 Abs. 1 SGB IV genehmigt.
Vereinigung nach § 118 SGB VII der Großhandels- und Lagerei- Berufsgenossenschaft (GroLa BG) und der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE)
Vereinbarung über die Rechtsbeziehungen zu Dritten
Dritter Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 28. Mai 2009 beschlossene dritte Nachtrag zur Satzung wurde vom Bundesversicherungsamt genehmigt (AZ I 2-69290.00-3095/2007).
Zweiter Nachtrag zur Satzung
Der von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution am 5. November 2008 beschlossene zweite Nachtrag zur Satzung wurde hinsichtlich der Änderung des § 72 und des Inkrafttretens des geänderten § 72 vom Bundesversicherungsamt genehmigt (AZ III2-69290.00-2838/08).
Unfallverhütungsvorschriften "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" und "Luftfahrt" außer Kraft
Die Unfallverhütungsvorschriften "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A 8) und "Luftfahrt" (BGV C 10) der BGHW sind mit Wirkung zum 01.01.2013 außer Kraft getreten.



