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Sozialwahlen 2011

2011 stehen die nächsten allgemeinen Sozialwahlen an, in denen auch die Selbstverwaltungsorgane der BGHW - Vertreterversammlung und Vorstand - neu gewählt werden.

Der Bundeswahlbeauftragte hat den 1. Juni 2011 als Wahltag bestimmt. Der Verwaltungsausschuss der BGHW hat mit Wirkung vom 1. Februar 2010 einen Wahlausschuss für die Sozialwahlen bestellt. Der Wahlausschuss ist für die Vorbereitung und Durchführung der Sozialwahlen zuständig. Seine Sitzungen sind öffentlich.

Die 1. Sitzung des Wahlausschusses fand am 14. April 2010, 12.00 Uhr, in der Direktion Bonn, Niebuhrstraße 5, 53113 Bonn, statt.

Wenn Sie Fragen zu den Sozialwahlen haben, können Sie sich an den Wahlausschuss wenden.

 

Wahlausschuss

 

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