Arbeitsunfall

Eine Mitarbeiterin fällt über ein Kabel im Büro, ein Mitarbeiter verletzt sich an einer Maschine und der Auszubildende klemmt sich den Finger beim Auspacken der Waren ein. Wann die Unfallversicherung der BGHW greift. 

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die versicherte Personen bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden. Zum Beispiel wenn sich der Unfall im Lager, im Büro oder beim Be- und Entladen eines LKWs ereignet. Entscheidend ist auch, dass die Tätigkeit, bei der der Unfall passiert, objektiv nachvollziehbar betrieblichen und keinen privaten Zwecken dient. Nicht versichert sind deshalb private Belange wie Essen und Trinken, Schlafen, Einkaufen und Spazierengehen.

Versichert sind aber auch Aktivitäten, die mit dem Arbeitsplatz in unmittelbarem Zusammenhang stehen, beispielsweise Dienstfahrten, Betriebssport oder Betriebsfeiern. Auch Raubüberfälle können Arbeitsunfälle sein.

Sie wollen einen Arbeitsunfall melden?

Ob online oder per Post: Die Berufsgenossenschaft muss über einen Schadensfall informiert werden. Was es sonst noch zu beachten gibt — einen Überblick finden Sie unter Arbeitsunfall melden.

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Weitere versicherte Tätigkeiten

Betriebssport

Unfälle beim Betriebssport sind über die Berufsgenossenschaft versichert. Was unterscheidet Betriebssport vom privaten Sport?
Erfahren Sie mehr

Zum Arbeitsunfall beim Betriebssport

Betriebsfeier

Wer auf einer Feier oder einem Ausflug mit den Kolleginnen und Kollegen verunglückt, ist in diesem Fall versichert. Was zählt zu einer solchen Veranstaltung?

Zum Arbeitsunfall bei einer Betriebsfeier/Betriebsausflug

Dienst- und Geschäftsreisen

Sind versicherte Personen für das Unternehmen unterwegs, sind bestimmte Tätigkeiten während dieser Reise versichert. Was gehört dazu?

Zum Arbeitsunfall bei Dienst- und Geschäftsreisen

Arbeiten an Telearbeitsplätzen

Immer mehr Menschen arbeiten für ihren Arbeitgeber von zu Hause aus. Wann gelten Unfälle in den eigenen vier Wänden als Arbeitsunfälle?

Zum Arbeiten am Telearbeitsplatz/im Homeoffice

Probearbeit und Schnuppertage

Wer haftet, wenn bei der Probearbeit oder einem Schnuppertag ein Unfall passiert? Hier heißt es, genau auf den Einzelfall zu schauen.

Zum Versicherungsschutz bei der Probearbeit

Services und Downloads

FAQ – häufig gestellte Fragen

Schauen Sie auch in unsere Übersicht aller häufig gestellten Fragen. Nachfolgend aufgelistet sind alle FAQ zum Thema „Arbeitsunfall“
Welche Leistungen bietet die BGHW bei einem Arbeitsunfall?

Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles erbringen wir einzelfallabhängig unter anderem folgende Leistungen:

  • Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
  • Verletztengeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Übergangsgeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
  • Versichertenrente
  • Pflege
  • Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld

Weitere Informationen zu Versicherungsleistungen finden Sie unter Unsere Leistungen für Sie.

Stand: 14.07.2022

Bin ich versichert, wenn ich die gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeiten überschreite?

Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Sie über die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit hinaus für Ihr Unternehmen tätig sind.

Maßgebend für den Versicherungsschutz ist nicht die Dauer der Arbeitszeit, sondern dass Sie zum Unfallzeitpunkt eine betriebliche Tätigkeit durchführen. Das gleiche gilt für den Weg von der Arbeit nach Hause.

Stand: 14.07.2022

Stehen Telearbeitsplätze unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich zu Hause grundsätzlich auf Unfälle im Arbeitszimmer. Wege von und zur Firma, um z. B. an einer Besprechung teilzunehmen, sind versichert. Der Versicherungsschutz beginnt und endet in der Regel mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes.

Beim mobilen Arbeiten unter Nutzung von Bildschirmgeräten unterwegs bzw. den erforderlichen Wegen besteht ebenfalls Versicherungsschutz, wenn die Tätigkeit betriebsbezogen ist. Entscheidend ist die Handlungstendenz der versicherten Person, so dass es hier insbesondere auf die objektiven Umstände des Einzelfalles ankommt.

Mehr unter Arbeiten an Telearbeitsplätzen

Stand: 14.07.2022

Besteht Versicherungsschutz während eines Betriebsausfluges oder einer Betriebsfeier?

Ja, eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung ist dann versichert, wenn sie der Pflege der Verbundenheit der Beschäftigten untereinander oder zwischen Betriebsleitung und Belegschaft dient und vom Betrieb organisiert bzw. durchgeführt wird.

Die Betriebsleitung oder ein Vertreter muss anwesend sein. Dem Charakter einer Betriebsgemeinschaftsveranstaltung entspricht es, dass die Veranstaltung grundsätzlich allen Beschäftigten offen steht. Versicherungsschutz besteht auch, wenn wegen der Größe eines Unternehmens betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen in einzelnen Abteilungen organisiert werden.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen

Stand: 14.07.2022

Sind Fortbildungsveranstaltungen außerhalb der Arbeitszeiten versichert?

Versicherungsschutz besteht, wenn die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung als Teil der betrieblichen Beschäftigung anzusehen ist und dem Unternehmen unmittelbar dient, zum Beispiel, wenn das Unternehmen die Teilnahme an der Fortbildung veranlasst hat.

Stand: 14.07.2022

Zahlt die BGHW nach einem Arbeitsunfall auch eine zerstörte Brille?

Die Berufsgenossenschaft tritt für Gesundheitsschädigungen oder aber auch bei Beschädigungen von Hilfsmitteln ein.

Die Kosten für die Reparatur oder den gleichwertigen Ersatz der Brille, beschränkt auf einen Höchstbetrag, werden übernommen.

Stand: 14.07.2022

Wo und wie kann ich meinen Arbeitsunfall oder meine Erkrankung melden?

Sie können den Schadenfall hier auf dieser Website oder bei Ihrer zuständigen Regionaldirektion melden. Die Meldung kann telefonisch oder formlos schriftlich erfolgen. Bitte geben Sie Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Krankenkasse und Unfalldatum an.

Stand: 14.07.2022

Welchen Arzt suche ich nach einem Arbeitsunfall auf?

Suchen Sie bitte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf.

Namen und Adressen finden Sie auch in der Datenbank der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. D-Ärzte gibt es in fast jedem Krankenhaus mit einer chirurgischen Abteilung.
Gerne hilft Ihnen auch unsere zuständige Verwaltungsstelle weiter.

Zur Datenbank der DGUV

Adressen der Verwaltungsstellen

Stand: 1.02.2024

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