Zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten
Die FAQ erläutern den zeitlich begrenzten Arbeitsschutzstandard des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), welcher mit der SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel im August 2020 konkretisiert wurde.
Die Vorab-Version der geänderten Fassung, die im Dezember 2020 beim Gemeinsamen Ministerialblatt eingereicht wurde und mit Zeitpunkt der Veröffentlichung dort in Kraft treten wird, finden Sie hier.
Informieren Sie sich bereits jetzt über geänderte Abmessungen für Abtrennungen an Kassen im Handel im Kapitel 4.2.1.
Ergänzend trat am 27.01.2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), in der zeitlich befristet, zusätzliche besondere Arbeitsschutzmaßnahmen gefordert werden, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Experten des BMAS beantworten Fragen rund um die Corona-ArbSchV.
FAQ Coronavirus — Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten im Handel und in der Warenlogistik
Das Coronavirus hat unsere Arbeitswelt und unseren Alltag erheblich verändert. Im Handel und in der Warenlogistik, die auch in Hochphasen der Pandemie die Versorgung sicherstellen, ergeben sich immer wieder Fragen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Auf diesen Seiten geben wir Ihnen die wichtigsten Hinweise im Umgang mit der Pandemie in Ihrer Branche. Beachten Sie stets auch die Hinweise des Robert Koch-Instituts sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Die wichtigsten Fragen und Antworten für die Branchen des Handels und der Warenlogistik
Dazu zählen unter anderem Informationen zu den Bereichen
Arbeitsrechtliche Fragen zum Coronavirus
Absicherung sozialer Dienstleister
Muss jedes Unternehmen ein Hygienekonzept für die Bekämpfung von SARS-CoV-2 erstellen?
Psychische Belastung und Beanspruchung während der Pandemie
Erste Hilfe im Betrieb (Corona-Pandemie)
Branchenspezifische Informationen
Abfallwirtschaft / staubbelastete Branchen
Informationen anderer Unfallversicherungsträger
Die hier aufgeführten Maßnahmen sind nicht abschließend und können durch weitere ergänzt werden. Die BGHW kann nicht alle Details konkretisieren und für weitere Hinweise beachten Sie bitte ggf. die Information der zuständigen Unfallversicherungsträger.
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
BGN - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
BGETEM - Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse
BGRCI - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehr, Post-Logistik und Telekommunikation
DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Spitzenverband)