FAQ Coronavirus — Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten im Handel und in der Warenlogistik
Das Coronavirus hat unsere Arbeitswelt und unseren Alltag erheblich verändert. Im Handel und in der Warenlogistik, die auch in Hochphasen der Pandemie die Versorgung sicherstellen, ergeben sich immer wieder Fragen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Allgemeine Hinweise
Aufgrund sinkender Infektionszahlen und zunehmender Immunität der Bevölkerung hat das Bundeskabinett die die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems wird aktuell nicht mehr befürchtet. Die Verpflichtung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber corona-bezogene Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen, ist damit auch entfallen.
Das Coronavirus wird jedoch bleiben und auch andere Viren, die schwere Atemwegserkrankungen auslösen können, stellen vor allem in der kalten Jahreszeit eine Gefährdung dar. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt Betrieben auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, gelernte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.
Neben den bundesweit geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetztes sind ggf. weiterhin länderspezifische Regelungen zum Umgang mit dem Coronavirus zu beachten.
Die BGHW hat ihre Mitgliedsunternehmen mit den im Verlauf der Pandemie bewährten Corona-FAQ bei der branchenspezifischen Umsetzung der Coronaschutzmaßnahmen im Handel und in der Warenlogistik unterstützt. Diese stellen nach wie vor ein Angebot für alle im Arbeitschutz dar, die sich umfassend über betriebliche Präventionsmaßnahmen informieren möchten.
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Aktuelle Corona FAQ im Überblick
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Stand: 23.02.2023
Weitere Informationsquellen zu Corona
Zentrale Institute und Abteilungen der Bundesregierung
Robert-Koch Institut zu medizinischen Informationen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu Arbeitsschutzmaßnahmen
Auswärtiges Amt zu Reisehinweisen
Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
infektionsschutz.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Informationen anderer Unfallversicherungsträger
DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Spitzenverband)
Hinweis: Die hier aufgeführten Maßnahmen sind nicht abschließend und können durch weitere ergänzt werden. Die BGHW kann nicht alle Details konkretisieren und für weitere Hinweise beachten Sie bitte ggf. die Information der zuständigen Unfallversicherungsträger.