FAQ Coronavirus — Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten im Handel und in der Warenlogistik
Das Coronavirus hat unsere Arbeitswelt und unseren Alltag erheblich verändert. Im Handel und in der Warenlogistik, die auch in Hochphasen der Pandemie die Versorgung sicherstellen, ergeben sich immer wieder Fragen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Allgemeine Hinweise
Aktuell gelten folgende Gesetze und Verordnungen:
- SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
- Betrieblicher Infektionsschutz
Wichtig:
Es handelt sich um zeitlich befristete, zusätzliche besondere Arbeitsschutzmaßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Corona-Pandemie zu gewährleisten.
Seitens des Infektionsschutzes können abweichende Regelungen außerhalb des Arbeitsschutzrechts (z.B. in Bezug auf den Publikumsverkehr oder bei der Maskenpflicht) gelten. Dies gilt sowohl für Regelungen auf Bundesebene als auch für Infektionsschutzregelungen der einzelnen Bundesländer.
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Weitere Informationsquellen zu Corona
Zentrale Institute und Abteilungen der Bundesregierung
Robert-Koch Institut zu medizinischen Informationen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu Arbeitsschutzmaßnahmen
Auswärtiges Amt zu Reisehinweisen
Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
infektionsschutz.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Informationen anderer Unfallversicherungsträger
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
BGETEM - Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse
BGHM - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
BGN - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
BGRCI - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehr, Post-Logistik und Telekommunikation
BGW - Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Spitzenverband)
Hinweis: Die hier aufgeführten Maßnahmen sind nicht abschließend und können durch weitere ergänzt werden. Die BGHW kann nicht alle Details konkretisieren und für weitere Hinweise beachten Sie bitte ggf. die Information der zuständigen Unfallversicherungsträger.