Corona FAQ: 3G Regelungen im Betrieb
Infos zum betrieblichen Infektionsschutz, Homeoffice, Testangeboten
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind die 3G-Regelungen zum 20. März 2022 entfallen. Die Bundesländer können aber die Geltungsdauer aber noch um zwei Wochen bis zum 2. April 2022 verlängern.
Darüber hinaus sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, dass im Fall von sogenannten Hotspots, also Regionen mit entsprechend hohem Infektionsgeschehen, die Bundesländer in eigner Verantwortung Zutrittsbeschränkungen entsprechend der 3G-Regel erlassen können. Für diese Fälle, das heißt für die verlängerte Geltungsdauer und für Hotspot-Regelungen, können die nachfolgenden Informationen genutzt werden.
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, welche betrieblichen Infektionsrisiken von Besuchern der Arbeitsstätte ausgehen und ggf. entsprechende Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen. Im Rahmen seines Hausrechts kann er z. B. auch 3G-Nachweise als Bedingung für das Betreten der Arbeitsstätte verlangen.
Stand: 18.3.2022
Von den Ländern werden gesonderte Regelungen für die Gastronomie, Kantinen oder Mensen festgelegt, weshalb die jeweilige Länderverordnungen zu prüfen sind.
Stand: 18.3.2022
Bisher sind keine Ausnahmen vorgesehen. Auch für mitarbeitende Familienmitglieder gilt der Arbeitsschutz.
Stand: 18.03.2022
Für den Fall, dass 3G-Regelungen weiter aufrecht erhalten werden, können Sie weiterhin unser Plakat zur 3G-Regelung herunterladen. Sie finden Sie auf diesen Seiten.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bietet darüber hinaus für Beschäftigte ein Informationsblatt zur 3G-Regelung an. Es ist auch in Leichter Sprache verfügbar sowie in den Sprachen: Englisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Italienisch sowie Französisch.
Stand: 18.3.2022