Corona FAQ: Arbeitsplätze im Lager und in der Spedition
Fahrzeugkabinen reinigen, Kontaktreduzierung an Verladestellen, Versorgungsempfehlungen während der Tour und corona-gerechtes Arbeiten im Lager: Das sollten Betriebe wissen.
Lager
Die Wahrung der erforderlichen Mindestabstände (mind. 1,5 Meter in alle Richtungen) hat Priorität. Dies gilt an allen Arbeitsplätzen, bei allen Tätigkeiten und auch in den Pausen.
Das Einführen eines Schichtsystems hat den Vorteil, dass im Fall einer Infektion der Kollegen nur die Beschäftigten dieser einen Schicht betroffen sind. Es empfiehlt sich einzelne Schichten voneinander zu trennen, insbesondere in den Zeiten des Schichtwechsels, z. B. durch Einbahnstraßenverkehr bei Betreten und Verlassen des Lagers oder durch Leerlaufzeit bzw. Pausen zwischen den einzelnen Schichten. Durch z. B. Schichtsysteme oder gestaffelten Arbeitsbeginn können Schlangen an der Stechuhr vermieden werden. Sind Warteschlangen nicht vermeidbar, können Wartelinien am Boden in mind. 1,5 Meter Abstand dazu dienen, dass Beschäftigte den Mindestabstand einhalten.“
Stand: 4.10.2022
Die Wahrung der erforderlichen Mindestabstände (mind. 1,5 Meter in alle Richtungen) hat Priorität. Prüfen Sie, ob die Besetzung nur jedes zweiten Kommissionierarbeitsplatzes möglich ist. Sollte das nicht möglich sein, prüfen Sie, ob durch geringen Umbauaufwand der Abstand zwischen den einzelnen Kommissionierarbeitsplätzen vergrößert werden kann. Sollte das nicht möglich sein, stellen durchsichtige Trennwände, z. B. aus Plexiglas®, grundsätzlich eine Möglichkeit dar, wie Beschäftigte an Kommissionierarbeitsplätzen geschützt werden können. Die Anforderungen an Abtrennungen können von Abtrennungen, wie sie an Kassenarbeitsplätzen eingesetzt werden, übertragen werden.
Stand: 4.10.2022
Bei den Schutzmaßnahmen im Lager hat das Abstandhalten erste Priorität. Sollte z. B. eine Störungsbeseitigung in einem automatisierten Lager oder ein Lastentransport nur zu zweit durchführbar sein, ist Abstand halten sicherlich nicht immer umsetzbar. In diesen Situationen ist medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder ggf. FFP2-Maske zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie unter FAQ "Allgemeine Schutzmaßnahen – Medizinische Gesichtsmasken und Atemschutzmasken
Stand: 4.10.2022
Sind Gabelstapler mit Fahrerkabine vorhanden, ist das Fahren mit geschlossener Tür empfehlenswert. Prüfen Sie, ob ein Einbahnstraßenverkehr im Lager möglich ist, so wird die Anzahl der Begegnungen während der Kommissionierung verringert. Auch Regelungen zur maximalen Anzahl von kommissionierenden Beschäftigten pro Regalgang sind wichtig um die Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten einzuhalten.
Wenn bei Überholvorgängen oder Begegnungsverkehr der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind medizinische Gesichtsmasken zu tragen. Ist bei der Kommissionierung das Benutzen von Aufzügen notwendig, sorgen Sie dafür, dass Aufzüge nur einzeln benutzt werden. Wenn das nicht möglich ist, ist medizinischer Mund-Nase-Schutz oder FFP-2 Maske zu tragen.“
Stand: 4.10.2022
Bei Gabelstaplern mit Kabine sollte die Fahrerkabine vor der Übernahme des Fahrzeugs durch einen anderen Fahrer bzw. eine andere Fahrerin ausgiebig gelüftet werden. Für alle Flurförderzeuge, egal ob mit Fahrersitz, Fahrerstand oder Mitgänger-Flurförderzeuge, gilt: Reinigen Sie Oberflächen, d. h. Flächen und Griffe, die Sie berühren, gründlich mit fettlösenden Haushaltsreinigern. Wenn verfügbar, sind zur Anwendung mit Reiniger/Seifenlauge getränkte Einmaltücher ideal, die dann entsorgt werden.
Alternativ zur Reinigung mit Haushaltsreinigern oder Seifenlauge können chemische Desinfektionsmittel genutzt werden – sie versprechen jedoch keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber den erstgenannten Reinigungsmitteln. Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkungsbereich begrenzt viruzid (wirksam gegen behüllte Viren), begrenzt viruzid PLUS oder viruzid anzuwenden. Eine Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren steht dort zum Download bereit. Abzuraten ist von der Anwendung von reinem Ethanol und Isopropanol als Desinfektionsmittel. Es besteht Feuer- und Explosionsgefahr. Ebenso abzuraten ist vom Einsatz chlorhaltiger Desinfektionsmittel.
Stand: 4.10.2022
Beachten Sie bei Kundenkontakt die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Geben Sie Waren an einem zentralen Warenausgabepunkt aus oder nehmen diese dort an. Für Kassenarbeitsplätze sollten durchsichtige Abtrennungen angebracht werden, wie dies im Einzelhandel der Fall ist.
Mehr Infos in den FAQ für Arbeitsplätze an der Kasse und mit Kundenkontakt
Um Ansammlungen von Kunden zu verhindern, können Nummern vergeben werden und die Kunden bis dahin im Auto sitzen bleiben. Unterlagen wie Rechnungen sollten kontaktlos übergeben werden.
Stand: 4.10.2022
Spedition
Bereits bei den ersten Anzeichen grippeähnlicher Symptome sollten auch Fahrerinnen und Fahrer auf ihrer Tour einen Arzt bzw. eine Ärztin kontaktieren. Über die europaweite Hotline des Vereins DocStop für Europäer e.V. (00800 03627867) können sie die Rufnummern von Partnerärzten erfragen. Der Partnerarzt oder die Partnerärztin wird zunächst telefonisch kontaktiert. Nach der Schilderung der Symptome wird er oder sie entscheiden, wie es weitergeht.
Zudem muss auch der Arbeitgeber informiert werden.
Quelle: BG Verkehr
Stand: 4.10.2022
Lieferungen und Fahrzeuge sollten angemeldet werden. Abstandsregelungen und die bekannten Hygienemaßnahmen sind ausnahmslos einzuhalten. Es ist sinnvoll, die Transportunterlagen papierlos zu erhalten oder abzufotografieren. Der Fahrer sollte mindestens eine medizinische Gesichtsmaske tragen, diese kann ggf. zu Verfügung gestellt werden.
Stand: 4.10.2022
Verantwortliche sollten in Abstimmung mit den Warenversendern und -empfängern darauf hinwirken, dass Fahrerinnen und Fahrer keinen direkten persönlichen Kontakt zu Beschäftigten des Versenders oder Empfängers haben, z. B. an Laderampen oder bei der Übergabe von Frachtpapieren.
Organisieren Sie möglichst viele Abläufe kontaktfrei, nutzen Sie beispielsweise Eingangs- und Ausgangskörbe für die Frachtpapiere.
Wo dies nicht möglich ist, sollen die Fahrerrinnen und Fahrer alternative Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken, ergreifen.
Ein gutes Beispiel: Eine Stückgutkooperation lässt die Empfänger der Sendung auf dem Packstück oder dem Adresslabel unterschreiben. Der Fahrer bzw. die Fahrerin macht dann je ein Foto von dem unterschriebenen Label und von der abgestellten Sendung.
Sorgen Sie zudem dafür, dass dem Fahrpersonal ein Zugang zu sanitären Anlagen, die regelmäßig gereinigt werden, gewährt wird. Stellen Sie mindestens fließendes Wasser, Seifenspender und Einmalhandtücher zur Verfügung.
Quelle: BG Verkehr
Stand: 4.10.2022
Die Fahrerkabine sollte vor der Übernahme des Fahrzeugs durch einen anderen Fahrer bzw. eine andere Fahrerin ausgiebig gelüftet werden. Reinigen Sie Oberflächen gründlich mit fettlösenden Haushaltsreinigern. Wenn verfügbar, sind zur Anwendung mit Reiniger/Seifenlauge getränkte Einmaltücher ideal, die dann entsorgt werden. Idealerweise werden Textilien, wie Vorhänge, Laken etc. bei 60 Grad Celsius gewaschen. Selbstverständlich sollte es sein, dass die Fahrenden eigene oder persönlich zugewiesene Handtücher, Laken, Decken etc. verwenden, die nach Benutzung gewaschen werden.
Alternativ zur Reinigung mit Haushaltsreinigern oder Seifenlauge können chemische Desinfektionsmittel genutzt werden – sie versprechen jedoch keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber den erstgenannten Reinigungsmitteln. Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkungsbereich begrenzt viruzid (wirksam gegen behüllte Viren), begrenzt viruzid PLUS oder viruzid anzuwenden. Eine Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren steht dort zum Download bereit. Abzuraten ist von der Anwendung von reinem Ethanol und Isopropanol als Desinfektionsmittel. Es besteht Feuer- und Explosionsgefahr. Ebenso abzuraten ist vom Einsatz chlorhaltiger Desinfektionsmittel.
Stand: 4.10.2022
Zoo- und Viehandel
Zu dieser Frage hat das Friedrich-Löffler-Institut als Bundesoberbehörde für Tiergesundheit umfangreiche Informationen zusammengestellt, die unter diesem Link abgerufen werden können.
Stand: 4.10.2022
In Vorfeld soll geklärt werden, ob vor Ort quarantänepflichtige Erkrankungsfälle aufgetreten sind und die Abholung ggf. verschoben werden muss oder besondere weitergehende Regelungen getroffen werden müssen.
Bei Kontakt zu Landwirten und Schlachthofpersonal ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ist dies nicht möglich, sind mindestens medizinische Gesichtsmasken zu tragen, sofern nicht bereits FFP-2-Masken getragen werden.
Um den Mindestabstand zu wahren, sollen die Transportpapiere kontaktlos übergeben werden.
Auch wenn landwirtschaftliche Nutztiere sehr wahrscheinlich keine Infektionsquelle darstellen für SARS-CoV-2, besteht eine Infektionsgefahr aufgrund anderer Krankheitserreger, die bei den Tieren vorkommen können.
Deshalb gelten weiterhin die einschlägigen Schutzmaßnahmen und Hygienebestimmungen. Dazu zählt beispielsweise das Tragen von FFP2-Masken in den Stallungen, Handschuhen, das Vorhalten von Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten an den Fahrzeugen und die Schwarz-Weiß-Trennung für Arbeits- und Privatkleidung.
Stand: 4.10.2022
Weitere Informationen
Lesen Sie auch weitere FAQ aus der Rubrik Allgemeine Schutzmaßnahmen (diese Themen sind auf verschiedene Branchen übertragbar)