Corona FAQ: Lüftung und Luftreiniger

Fachgerechtes und intensives Lüften ist ein wichtiger Beitrag zum Infektionsschutz, insbesondere bei luftübertragbaren Infektionskrankheiten wie durch SARS-CoV-2.

Was ist beim Lüften über Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) zu beachten?

Das Übertragungsrisiko von luftgetragenen Krankheitserregern über sachgerecht installierte und instandgehaltene RLT-Anlagen wird als gering eingestuft. Der Betrieb der RLT-Anlage hat stets derart zu erfolgen, dass ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Außenluftqualität zugeführt, Stoff-, Feuchte- oder Wärmelasten zuverlässig abgeführt werden.

Der reine Umluftbetrieb von RLT-Anlagen, die nicht über geeignete Einrichtungen zur Luftreinigung verfügen, sollte vermieden werden.
Zur Beurteilung der Raumluftqualität hinsichtlich der Aerosolbelastung durch luftübertragenen Krankheitserregern  kann die CO2-Konzentration herangezogen werden. Hierfür reichen einfache Messgeräte, z.B. CO2-Ampeln aus. Entsprechend ASR A3.6 ist eine CO2-Konzentration im Raum bis zu 1.000 ppm noch akzeptabel. In der Zeit der Epidemie ist dieser Wert möglichst zu unterschreiten.
Bei Klimaanlagen sind keine Änderungen der Arbeitspunkte (Heizen, Kühlen, Be- oder Entfeuchten) notwendig.
Die Lüftungsanlage sollte regelmäßig durch Fachpersonal instandgehalten werden, z. B. Rotationswärmetauscher auf Leckagen zwischen Ab- und Zuluft prüfen und Filterwechsel nur unter Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (mind. Handschuhe und Atemschutz).

Stand: 23.02.2023

Was ist bei freier Lüftung über Fenster zu beachten?

Ein intensives, sachgerechtes Lüften von Innenräumen bewirkt eine Abfuhr und damit Verringerung der Konzentration luftgetragener Krankheitserreger. Durch kurzeitiges weites Öffnen der Fenster findet mittels Stoßlüftung der Austausch von Raumluft durch Außenluft auf Grund von Temperatur- und Druckdifferenzen statt.

Regelmäßige Stoßlüftung sollte über die gesamte Fensterfläche, wenn möglich als Querlüftung/Durchzug ausgeführt werden.
Unter Berücksichtigung der Temperatur- und Druckdifferenz zwischen innen und außen sollen Lüftungsdauer von 10 Minuten im Sommer, 5 Minuten im Frühjahr/Herbst und 3 Minuten im Winter nicht unterschritten werden.
Zeitliche Lüftungsabstände an die Anzahl der Personen anpassen.
Räume, die von mehreren Personen genutzt werden, insbesondere Besprechungs- und Seminarräume, aber auch andere wie Pausen-, Bereitschaftsräume und Kantinen, sollten vor und nach Benutzung ausgiebig gelüftet werden.
Als Hilfestellung zur Überprüfung der Luftqualität kann mit einer einfachen CO2-Ampel die CO2-Konzentration gemessen werden. Notwendige Lüftungsintervalle können auch auf der Basis von Berechnungen ermittelt werden, insbesondere unter Beachtung von Raumvolumen, Personenbelegung, körperlicher Aktivität und Luftwechsel. Hinweise zur Messung und Bewertung der CO2-Konzentration enthält die ASR A3.6 Abschnitt 4.2 Absätze 3 und 4.

Berechnungshilfen für notwendige Lüftungsintervalle sind zum Beispiel hier zu finden:

Stand: 23.02.2023

Was ist beim Einsatz mobiler bzw. dezentraler Lüftungsgeräte zu beachten?

Der Betrieb von Umluftgeräten wie Klimageräten, Heizlüftern oder Ventilatoren führt nicht dazu, dass die Luft im Innenraum mit Außenluft ausgetauscht wird. Sie tragen lediglich zu einer gleichmäßigen Verteilung der Luft im Raum bei und können im Zuge der Luftumwälzung virenhaltige Aerosole im gesamten Raumbereich verteilen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund hochansteckender Virusvarianten kritisch. Beachten Sie beim Einsatz solcher Geräte:

  • Sorgen Sie für eine ausreichende Frischluftzufuhr von außen.
  • Schalten Sie Lüftungs- oder Klimageräte, die nur Raumluft umwälzen, nach Möglichkeit aus.
  • Betreiben Sie Umluftgeräte nur in Innenräumen mit Einzelbelegung.
  • Sollen trotzdem Umluftgeräte in Innenräumen mit einer Belegung von mehreren Personen eingesetzt werden, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass der Luftstrom nicht direkt von einer Person zu einer anderen Person geht, um ein erhöhtes Risiko einer Übertragung von virusbelasteten Tröpfchen oder Aerosolen zu vermeiden. Die spezifischen Randbedingungen, z. B. Raumgeometrie, Arbeitsplatzanordnung, Gerätestandort und die Strömungsverhältnisse der Raumluft sind zu beachten.      

Stand: 23.02.2023

Was sollte vor der Beschaffung von Luftreinigern beachtet werden?

In den Medien wird immer wieder über die Möglichkeit berichtet, mobile Luftreiniger zum Schutz vor SARS-CoV-2-Viren einzusetzen. Zur Luftreinigung werden unterschiedliche Verfahren angeboten, die teilweise auch miteinander kombiniert werden. Dazu zählen vor allem Hochleistungsfilter, UV-C-Strahlung und Plasmatechnik.          

Bei der Wirksamkeit von Geräten mit Filtertechnik wird häufig auf eine Studie verwiesen wonach sich die Aerosolkonzentration durch den Einsatz von Luftreinigern mit Hochleistungsfiltern selbst in Räumen mit einer Fläche von 80 m2 je nach Volumenstrom in 6-15 Minuten halbieren lässt. Ein solcher Wirkungsgrad  kann allerdings nicht ohne weiteres auf die Verhältnisse in betrieblich genutzten Räumen übertragen werden. Zum einen wurde dies mit einem sehr leistungsstarken Gerät bei einem Volumenstrom im Bereich von 600 bis 1500 m³ Luft/Stunde erreicht. Zum anderen fand die Untersuchung in einem weitgehend leeren Raum statt.          

Ein kritischer Punkt hinsichtlich der Wirksamkeit von Luftreinigern ist die Reichweite, mit der Luft aus dem Raum angesaugt werden kann. Die Strömungsgeschwindigkeit der angesaugten Luft lässt bereits in geringem Abstand vom Gerät erheblich nach, so dass je nach Leistung des Gerätes nach einem Meter Abstand kaum noch Luftbewegung feststellbar ist. Eine wirksame Luftreinigung ist deshalb darauf angewiesen, dass mit der Luft, die aus dem Luftreiniger ausströmt, eine Strömung induziert wird, die die Luft wieder zum Luftreinigungsgerät zurückführt. Wenn Stühle, Tische, Regale, anderes Mobiliar oder Pflanzen im Raum stehen oder auch bei verwinkelten Räumen, wird das Ansaugen bzw. eine gleichmäßige Durchlüftung des Raums entsprechend mehr oder weniger stark behindert. Auch durch Wärmequellen wie Menschen, PCs, Lampen oder anderes kann der Luftstrom abgelenkt bzw. in seiner Ausbreitung behindert werden.       

Als Nachweis für die Wirksamkeit wird häufig auf die Filterleistung verwiesen, z.B. die Verwendung von H14-Filtern die gewährleisten, dass Aerosolpartikel mit einem Durchmesser von 0,1 bis 0,3 μm zu 99,995% aus der Raumluft abgeschieden werden. Von dieser Leistung dürfen Sie aber nur dann ausgehen, wenn die Filter nach der Norm DIN EN 1822 geprüft wurden. Teilweise wird nur angegeben, dass über 99 % der Partikel zurückgehalten werden. Ohne Angabe, für welche Partikelgröße das gilt und ob auch Partikel in der Größe von SARS-CoV-2 (0,1-0,2 µm) erfasst werden, ist eine solche Angabe aber wenig aussagekräftig. Achten Sie deshalb darauf, dass die verwendeten Filter entsprechend der Norm DIN EN 1822 geprüft wurden.       
Die Wirksamkeit der Luftreinigung wird häufig nur auf den Filter bezogen. Ob das Gerät als Ganzes diese Reinigungsleistung bringt bzw. als Ganzes getestet wurde, ist aus den Beschreibungen nicht immer ersichtlich. Darüber hinaus gelten die Angaben nur für den Anteil der Raumluft, der durch den Filter hindurchgesaugt wurde. Bei ungünstigen Raumgeometrien kann es Bereiche geben, die nicht oder nur geringfügig von der Luftreinigung erfasst werden
Gleiches gilt für Luftreinigungsgeräte, die mit UV-C-Strahlung, Plasmatechnik oder anderen Dekontaminationsverfahren arbeiten oder Kombination solche Verfahren einsetzen. Auch hier ist zu beachten, dass die Wirksamkeit des Luftreinigungsgerätes als Ganzes nachgewiesen sein muss. Die grundsätzliche Wirksamkeit von UV-C-Strahlung zur Dekontamination von Oberflächen ist nachgewiesen. Ob die UV-C-Strahler oder das Plasma ausreichen, um die vorbeiströmenden Luftvolumen von mehreren Hundert Kubikmetern pro Stunde ausreichend zu dekontaminieren, ist für die Anwendung in der Praxis ausschlaggebend. Entsprechende Nachweise liegen uns bislang nicht vor. Weiterführende Informationen zum Einsatz von UV-C-Strahlung und zu möglichen Gefährdungen finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz

Bei Luftreinigern, die auf der Basis von Ozon, kaltem Plasma, Elektrofiltern oder Ionisation arbeiten, sollte vom Hersteller nachgewiesen sein, dass die Geräte kein Ozon oder Stickoxide in die Atemluft freisetzen.    
Was nicht unterschätzt werden sollte, ist die Geräuschentwicklung. Viele Hersteller werben mit einem leisen Betrieb. Diese Angaben beziehen sich häufig nur auf die unteren Leistungsstufen, die jedoch nur eine entsprechend geringe Luftreinigung gewährleisten. Zu beachten ist, dass die Lautstärke auch von räumlichen Gegebenheiten abhängt. Die allgemeine Empfehlung lautet, dass die Geräte pro Stunde mindestens das Dreifache des Raumluftvolumens ansaugen und reinigen. In Räumen, in denen die gleichmäßige Durchströmung durch Mobiliar, Pflanzen, verwinkelte Räume oder anderes behindert wird, muss die Leistung der Geräte erhöht werden oder zusätzliche Geräte aufgestellt werden. Testen Sie deshalb die Geräuschentwicklung der Geräte bei der Leistung, die für die jeweiligen Räume erforderlich ist.          

Es lässt sich festhalten, dass pauschale Aussagen zur Wirksamkeit von Luftreingungsgeräten nicht möglich sind. Neben den gerätespezifischen Kriterien muss auch die jeweilige Raumgestaltung und -nutzung berücksichtigt werden. Luftreiniger können zudem Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten nicht ersetzen, da sie keinen Schutz gegenüber Tröpfcheninfektionen bieten. Zu berücksichtigen ist auch, dass Luftreinigungsgeräte den Austausch verbrauchter durch frische Luft nicht ersetzen können.     

Die DGUV hat weitere Hinweise zum ergänzenden Einsatz von Luftreinigern zum Infektionsschutz in der SARS-CoV-2-Epidemie zusammengestellt.     
 

Stand: 23.02.2023

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