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Entschädigungsregelung für ehrenamtliche Organe vom Bundesversicherungsamt (BVA) genehmigt

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mit Bescheid vom 27.08.2019 die von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) am 22.05.2019 beschlossene Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, die ab dem 01.01.2019 gilt, gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) in Verbindung mit § 90 Absatz 2 Satz 1 SGB IV genehmigt.
 

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