Als Aufsichtspersonen beraten Sie Unternehmen eigenverantwortlich in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie führen Risikoanalysen durch und entwickeln Optimierungsvorschläge, ermitteln Unfallursachen und führen Seminare durch.

Aufbauend auf ein Hochschulstudium der Ingenieur- oder Naturwissenschaften absolvieren Sie bei der BGHW eine zweijährige Zusatzausbildung zur Aufsichtsperson.

Aufgabengebiet

Sie beraten die Mitgliedsunternehmen zu allen Fragen der betrieblichen Prävention (z.B. bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen, bei der Organisation von Betriebsabläufen) und machen Optimierungsvorschläge. Zielstrebig wirken Sie auf die unternehmensseitige Einhaltung der geforderten Sicherheitstandards hin. Sie untersuchen Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Außerdem führen Sie Seminare zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz durch.

Voraussetzungen

Sie haben ein Master- oder Bachelorschulstudium der Ingenieur- oder Naturwissenschaften abgeschlossen und waren im Anschluss mindestens zwei Jahre in der betrieblichen Praxis tätig. Hierauf aufbauend absolvieren Sie eine zweijährige Ausbildung zur Aufsichtsperson nach §18 SGB VII bei der BGHW. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.

Aufsichtsbezirke

Die BGHW ist deutschlandweit tätig. Unsere Aufsichtspersonen haben einen festen Aufsichtsbezirk. Es besteht die Möglichkeit, einen Dienstwagen zu nutzen und gegebenenfalls Teile der Tätigkeit von zu Hause zu erledigen.

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Marie-Therese Neukirch

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