Das Wichtigste im Überblick
Lärmschwerhörigkeit ist die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland.
Sie entsteht durch eine dauerhauft intensive und hohe Lärmeinwirkung.
Die eingetretene Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar.
Betroffen davon sind Beschäftigte im Alter zwischen 55 und 65 Jahren.
Sie machen Lärm … Kettensägen, Papierpressen, Fleischcutter oder Bagger. Und das ist nicht gut! Ab einer täglichen Lärmexposition von mehr als 85 dB (A) besteht die Gefahr, das Gehör zu schädigen – und zwar für immer! Warum ist das so, und wie viele sind von der Berufskrankheit betroffen?
Der Schall kann wunderschöne Töne erzeugen, aber auch fürchterlich grausam sein. Wenn er besonders laut und intensiv ist, schädigt er die Haarzellen im Innenohr. Und das kann zur Lärmschwerhörigkeit führen – der zweithäufigsten Berufskrankheit. Wie groß der Schaden ist, hängt von der Lärmeinwirkung und -intensität ab. Bis alle durch Lärm zerstörbaren Zellen abgestorben sind, kann es 15 bis 20 Jahre dauern … und zwar ab einer täglichen Lärmexposition von 85 Dezibel (dB (A)). Allein der Betrieb einer Kettensäge von 15 Minuten erzeugt einen Lärmpegel von 105 dB (A) und eine tägliche Lärmexposition von 90 dB (A). Schallwellen sorgen dauerhaft dafür, dass die Haarzellen absterben und sich nicht mehr neu bilden. Die eingetretene Lärmschwerhörigkeit ist deshalb nicht heilbar. Sie ist irreversibel. Das betrifft immer mehr Beschäftigte. Allein bei der BGHW stieg die Anerkennung der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit von 2013 (138 Fälle) bis 2022 (149 Fälle) um 8 Prozent und für den gleichen Zeitraum die Zahl der Verdachtsanzeigen sogar um 25 Prozent (von 468 auf 585). Mehr als die Hälfte der Anzeigen kamen 2022 von Beschäftigten im Alter zwischen 55 und 65 Jahren (53 Prozent), die gleiche Altersgruppe machte 60 Prozent derjenigen aus, bei denen 2022 erstmals die Berufskrankheit anerkannt wurde. [sie]
Geschädigte Haarzellen sorgen für Schwerhörigkeit
Eine irreversible Lärmschwerhörigkeit entsteht dadurch, dass die Haarzellen in der Hörschnecke zerstört werden und absterben. Es entsteht quasi eine Glatze im Ohr. Das ist wie bei einem Weizenfeld im Wind: Wird der Wind (Lärm) zu stark, können sich die Halme (Haarzellen) nicht mehr aufrichten. Bei jeder neuen Lärmbelastung werden weitere Haarzellen unumkehrbar zerstört.
Gehörschutz und Hörgerät
Beschäftigte, die ein Hörgerät tragen, müssen an Lärmarbeitsplätzen ihr Hilfsmittel ablegen und Gehörschutz tragen. Das schneidet sie von Kommunikation und Warnsignalen ab. Ein ICP-Hörsystem bewältigt diese Schwierigkeit. Das System ist sowohl Hörgerät als auch Gehörschutz. Bestimmte Frequenzen werden verstärkt, Sprachsignale von Störgeräuschen getrennt und ein spezielles Programm verhindert gesundheitsbeeinträchtigende Schallpegel.
So schützen Sie Ihr Ohr im Betrieb!
- Tragen Sie Ihren Gehörschutz immer und ununterbrochen in Arbeitsbereichen, in denen Lärm nicht ausreichend reduziert oder vermieden werden kann.
- Überprüfen Sie mit Ihrer Führungskraft die Dämmwirkung des Gehörschutzes.
- Prüfen Sie, ob Sie beim Tragen des Gehörschutzes alle wichtigen Warnsignale im Betrieb hören können.
- Testen Sie, ob Sie sich mit ihrem Gehörschutz mit den Kolleginnen und Kollegen verständigen können.
- Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihr Gehörschutz funktioniert.
- Tragen Sie im Lärmbereich nur speziell dafür konstruierte und zugelassene Hörgeräte. Ausgeschaltete Hörgeräte sind kein Ersatz für Gehörschützer.