Das Wichtigste im Überblick
- Beschäftigte, die sich bei der Arbeit mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dies als Arbeitsunfall melden.
- Ihnen stehen Sondersachbearbeiterinnen und -bearbeiter für eine schnelle Unterstützung zur Verfügung.
- Hier bewährt das Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung: Alles aus einer Hand. Die BGHW kümmert sich um die akute Behandlung, Rehabilitation sowie berufliche und soziale Teilhabe.
- Ein spezielles Post-Covid-Versorgungskonzept für an Covid-Langzeitfolgen Erkrankte ermöglicht eine gezielte Diagnostik sowie eine hierauf abgestimmte Rehabilitation und Nachsorge.
Seit Beginn der Pandemie stehen den BGHW-Mitgliedsunternehmen und den Versicherten extra Ansprechpartnerinnen und -partner rund um eine SARS-CoV-2-Infizierung zur Verfügung. Als Lotsen sorgen sie für eine schnelle Bearbeitung.
Ich habe mich vor Wochen mit dem Coronavirus auf der Arbeit infiziert. Ich wusste aber nicht, dass ich oder mein Betrieb das als Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft melden kann. Ist die Frist dafür jetzt abgelaufen? „Das ist eine der typischen Fragen, die mich oft erreicht“, sagt Isabelle Klostermann. Die Juristin arbeitet als Referentin im Dezernat Rehabilitation und Leistung der BGHW. Sie ist Ansprechpartnerin bei Fragen rund um den Unfallversicherungsschutz nach einer Covid-19-Erkrankung. Auch intern unterstützt sie die vielen regionalen Sondersachbearbeiterinnen und -bearbeiter bei Rechtsfragen zu diesem Thema. Diese prüfen die angezeigten Covid-19-Erkrankungen, steuern die Heilbehandlung bzw. sorgen für eine bestmögliche Rehabilitation. Ihr Vorgesetzter, Sven Königer, Leiter der Stabsstelle Rehabilitation und Leistungen, ergänzt: „Diese speziellen Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter fungieren als Lotsen. Sie sollen die hohe Qualität der Versorgung sichern, gerade für Schwererkrankte.“ Hier bewähre sich das Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung „Alles aus einer Hand“, so Königer. Die BGHW kümmere sich um die akute Behandlung, die Rehabilitation und die berufliche sowie soziale Teilhabe der Betroffenen. Außerdem habe man ein Versorgungskonzept entwickelt, um den Corona-Erkrankten schnell zu helfen.
Differenzierte Post-Covid-Versorgung
Besonders die an Covid-Langzeitfolgen Erkrankten brauchen eine intensive Unterstützung. Die Kliniken der Berufsgenossenschaften haben dafür das Konzept der Post-Covid-Beratung, der Post-Covid-Sprechstunde und des Post-Covid-Checks eingeführt. „Dadurch ermöglichen wir den Versicherten eine gezielte Diagnostik“, sagt Königer. Das sei wichtig, da Schwererkrankte oft an mehreren Funktionsstörungen litten: Sie klagen beispielsweise über Atembeschwerden, Aktivitätseinschränkungen, Kopfschmerzen sowie Herz-Kreislauf-Beschwerden. Oft seien mehrere Fachgebiete betroffen, was ein interdisziplinäres Vorgehen und eine auf die Diagnostik abgestimmte Rehabilitation erfordere.
Psychische Belastungen erkennen
„Daher wollen wir Unternehmen und Versicherte dafür sensibilisieren, eine Covid-19-Erkrankung als Arbeitsunfall zu melden, wenn der Verdacht besteht, dass die Infektion im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erfolgt ist“, sagt Klostermann. Dafür kläre man intensiv auf: Auf der Startseite der BGHW-Homepage finden die Unternehmen kompakt alle wichtigen Informationen und Kontakte. Darüber hinaus achten die Sonderberaterinnen und -berater auch darauf, ob Covid-19-Erkrankte verstärkt über psychische Belastungen klagen. In diesem Fall bietet die BGHW psychologische Hilfe an.
So unterstützt die BGHW in der Krise
- Bei psychischen Belastungen: psychologische Hilfe, FAQ auf der Homepage
- Arbeitsunfall Covid-19: Alle Fragen rund um den Versicherungsschutz werden auf der Homepage beantwortet und stehen als Download-PDF zur Verfügung.
- Post-Covid-Versogungskonzept: Beratung, Sprechstunde und Behandlung über die Kliniken der Berufsgenossenschaften (gilt auch für BGHW-Versicherte)
Siehe unten unter: Services und Downloads