E-Scooter haben bei schönem Wetter Hochsaison. Neben dem Fahrspaß bergen sie allerdings auch ein beträchtliches Unfallrisiko – insbesondere, wenn Alkohol im Spiel ist. Die BGHW gibt Tipps fürs sichere Fahren und Hinweise für die betriebliche Nutzung von Elektrorollern.
Eine Polizeimeldung, die betroffen macht: Ein junger Mann erlag nach einem Sturz mit einem E-Scooter seinen schweren Kopfverletzungen. Der Unfall ereignete sich auf dem Parkplatz eines Möbelhauses in Baden-Württemberg. Der Fahrer trug keinen Helm und kam ohne Fremdbeteiligung zu Fall.
„Schwere Unfälle mit Elektrorollern häufen sich“, beobachtet auch Ulrich Süßner, Referatsleiter Verkehrssicherheit und Transport bei der BGHW. Er verweist auf die Zahlen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2020. Diese bilden erstmals ein ganzes Jahr ab, da E-Scooter erst seit Juni 2019 für den Straßenverkehr zugelassen sind. Insgesamt ereigneten sich in Deutschland 2.155 polizeilich dokumentierte Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen – wozu auch die E-Scooter zählen – bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Fünf Menschen kamen dabei ums Leben, 386 wurden schwer verletzt und 1 907 leicht. „Die gesamte Anzahl an Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen ist jedoch um ein Vielfaches höher, da nur wenige dieser Unfälle auch der Polizei gemeldet werden“, meint Süßner.
Die Kontrolle verloren…
Bei E-Scooter-Fahrenden kommen besonders häufig Fahrunfälle vor – das sind Unfälle, bei denen die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, ohne dass andere Verkehrsteilnehmende dazu beigetragen haben. Auch Alkoholeinfluss spielt hierbei eine Rolle. Denn die Hemmschwelle, betrunken mit dem Elektroroller zu fahren, scheint gering zu sein. „Schon kleine Mengen Alkohol können jedoch die Fahrtüchtigkeit beeinflussen“, warnt Süßner. Das Sehen, die Reaktionsfähigkeit und die Bewegungskoordination leiden. Zudem wird der angetrunkene Mensch leichtsinniger und neigt zu Selbstüberschätzung und damit zu riskantem Verhalten.
No-Go: Beschwipst auf dem E-Scooter
Nach der Arbeit zum Biergarten auf ein kühles Pils düsen? Das Auto dabei stehen zu lassen, sollte klar sein. Vielleicht doch lieber den E-Scooter nehmen? Keine gute Idee!
- Fürs E-Scooter-Fahren gilt in Deutschland in Bezug auf Alkohol die 0,5-Promille-Grenze – wie auch für Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen. Bei Überschreiten der Grenze drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote. Auch Führerscheinentzug, Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen – bei schwerer Körperverletzung oder gar Tötungsdelikten – sind möglich.
- Bei Fahrauffälligkeiten beziehungsweise einer Gefährdung des Verkehrs reichen schon 0,3 Promille für Sanktionen. Bei 1,1 Promille ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht.
- Wer Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist, für den gilt die Null-Promille-Grenze.

Falsch und zu schnell gefahren
Ein häufiges Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden, das zu Unfällen führt, ist neben Alkoholkonsum die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Hintergrund: E-Scooter-Fahrende müssen, sofern vorhanden, Radwege, Radfahrstreifen sowie Fahrradstraßen nutzen. Sofern diese nicht vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist dagegen verboten.
Eine weitere Unfallursache ist auch eine nicht angepasste Geschwindigkeit. „Obwohl E-Scooter-Fahrende maximal 20km/h schnell sind, darf man nicht vergessen: Sie sind ungeschützt unterwegs. Deshalb rate ich dringend dazu, einen Helm zu tragen, um schweren Kopfverletzungen vorzubeugen“, sagt Süßner.
Helmtragen – richtig und wichtig
Was für Fahrradfahrer empfohlen wird, gilt auch für alle, die mit dem E-Scooter unterwegs sind:
- Unser Experte, Professor Dr. Michael Raschke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, zeigt Gefahrensituationen im Straßenverkehr auf und erklärt, wieso das Helmtragen so wichtig ist: Hier geht’s zum Film.
- Eine Infografik auf GIB MIR NULL gibt Tipps, wie der Fahrradhelm richtig getragen wird.
- Jung und wagemutig auf dem E-Scooter? Wie gefährlich das werden kann, darüber klärt unser Film aus der NULL-Show auf.
Sicherheitstraining für Mitgliedsunternehmen
Verkehrssicherheitsexperte Süßner kümmert sich bei der BGHW auch um Mitgliedsunternehmen, die ihre Beschäftigten im Umgang mit E-Scootern schulen möchten. „Die BGHW entwickelt derzeit ein nach Qualitätsstandard des Deutschen Verkehrssicherheitsrats aufgebautes Sicherheitstraining für diese Fahrzeugklasse. Dieses soll zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes erprobt werden“, erklärt er. Unternehmen, die an einem E-Scooter-Training interessiert sind, können sich an die BGHW wenden (siehe Kontakt-Button). Individuelle Konzepte von Unternehmen können bei Bedarf bereits jetzt schon umgesetzt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit für Mitgliedsunternehmen, das BGHW mobil kostenlos zu buchen. Es bietet „Verkehrssicherheit zum Anfassen“; dabei können sich Beschäftigte auch zum Thema E-Scooter informieren.
E-Scooter im Betrieb
Bei der betrieblichen Nutzung von E-Scootern gibt es einiges zu beachten. Neben den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gelten auch arbeitsschutzrechtliche Anforderungen. So müssen alle Gefährdungen, die bei der Verwendung eines E-Scooters auftreten können, schon im Vorfeld ermittelt und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Unternehmensleitung kann auch Sicherheitsbestimmungen festlegen, die im normalen Straßenverkehr nicht gelten, zum Beispiel das Tragen von Helmen, reflektierender Kleidung und geeigneter Schuhe. Ebenso wichtig: eine theoretische und praktische Unterweisung vor der ersten Fahrt. Nur mit einer schriftlichen Betriebsanweisung oder Gebrauchsanleitung ist es hingegen nicht getan. Die Fahrzeuge selbst müssen stets in einwandfreiem Zustand sein. Um dies sicherzustellen, sind Inspektion, Wartung und Instandsetzung von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchzuführen. Betrieblich genutzte E-Scooter müssen vor der erstmaligen Nutzung und mindestens einmal jährlich geprüft werden, bei häufiger Nutzung oder erhöhtem Verschleiß auch öfter.
Alles Wichtige rund um die betriebliche Nutzung von E-Scootern sowie die Publikation „E-Scooter - Hinweise und Tipps zum sicheren Fahren und zur betrieblichen Verwendung“ des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV finden Interessierte auf der Internetseite der DGUV.
Die wichtigsten Sicherheitstipps fürs Fahren im Straßenverkehr zeigt unsere Serie „Maximal sicher auf dem E-Scooter“: