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Neue DGUV-Information „Lärm am Arbeitsplatz“

ca. 3 Minuten Lesezeit

Der Arbeitgeber ist auch für den Gehörschutz seiner Beschäftigten verantwortlich – weil Lärm stört und schädigt. Doch wie genau wirkt sich Lärm aus, wie beeinträchtigt er die Gesundheit? Wo liegt die kritische Grenze, die zu einem Gehörschaden führen kann? Und vor allem: Welche Schutzmaßnahmen braucht es im Betrieb? Die neue DGUV Information „Lärm am Arbeitsplatz“ ist das praktische Nachschlagewerk für Verantwortliche im Arbeitsschutz.

Lärmschwerhörigkeit zählt zu den häufigsten Berufskrankheiten. Sie entsteht meist dann, wenn das Gehör über einen längeren Zeitraum starkem Lärm ausgesetzt ist. Dabei werden die feinen Haarsinneszellen in der Gehörschnecke im Innenohr geschädigt, die für die Schallverarbeitung zuständig sind.  Auch eine kurze, heftige Lärmeinwirkung – beispielsweise ein Knall – kann das Gehör dauerhaft beeinträchtigen. Die Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass vier bis fünf Millionen Beschäftigte gehörgefährdendem Lärm während der Arbeit ausgesetzt sind.  Wenn es laut wird, lauern jedoch auch noch andere Risiken. So kann die Fehlerquote bei der Arbeit steigen ebenso wie die Unfallgefahr.

Umfangreiche Grundlagen- und Wissenssammlung

Die neue DGUV Information „Lärm am Arbeitsplatz“ hilft Verantwortlichen im Arbeitsschutz,  die Entstehung von Lärm und seine gesundheitlichen Auswirkungen zu verstehen. Die Schrift informiert darüber hinaus über alles Wissenswerte rund um den Lärmschutz im Betrieb. Dazu zählen die Gefährdungsbeurteilung, Lärmmessungen, mögliche Lärmminderungsmaßnahmen, die Auswahl geeigneter Gehörschützer sowie die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Erläutert werden auch die Rechtsgrundlagen, zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“. Durch erklärende Grafiken, Tabellen und Bilder ist das 68-seitige Nachschlagewerk anschaulich gestaltet und enthält hilfreiche Tipps, den Lärmschutz im Betrieb wirksam zu organisieren.

Markus Radtke, Gehörschutzexperte bei der BGHW

Das Ohr besitzt keinen natürlichen Schutzmechanismus gegen Lärm, es ist immer „auf Empfang“. Schwerhörigkeit beeinträchtigt beruflich wie privat und sollte mit allen Mitteln verhindert werden.

Markus Radtke, Lärmexperte bei der BGHW
Gehörschutzkapseln und Gehörschutzstöpsel schützen vor Lärm

S-T-O-P-Prinzip und Unterweisung wichtig

Doch wo anfangen bei der Lärmbekämpfung? Was die Rangfolge der Schutzmaßnahmen betrifft, ist diese gemäß den Rechtsvorschriften nicht frei wählbar, zum Beispiel im Hinblick auf die Kosten. Zunächst muss geprüft werden, ob laute Arbeitsverfahren durch leisere Arbeitsverfahren ersetzt werden können (Substitution). Erst danach sind technische und organisatorische Maßnahmen durchzuführen. An letzter Stelle stehen persönliche Schutzmaßnahmen, sofern alle anderen Maßnahmen keine Verbesserung bewirken. Ist es zum Beispiel weder möglich, leisere Maschinen zu beschaffen noch laute Maschinen zu kapseln, weder die Raumakustik durch schallschluckende Elemente zu optimieren noch durch die Arbeitsorganisation den Lärm für die Beschäftigten zu verringern, dann müssen diese persönliche Schutzausrüstung tragen.

Es gibt sie in Form von Kapselgehörschutz, Gehörschutzstöpseln oder Otoplastiken. Letztere sind für jeden Gehörgang individuell geformt und angefertigt. Ab einem so genannten Tages-Lärmexpositionspegel von 80 Dezibel muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen, ab 85 Dezibel wird das Tragen Pflicht. Kommt persönlicher Gehörschütz zum Einsatz, müssen die Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterwiesen werden, bei hoher Lärmexposition auch häufiger. Wichtig zu wissen: Die Unterweisung muss auch Übungen beinhalten. So lernen die Beschäftigten, ihren Gehörschutz so anzulegen, damit er zuverlässig vor Lärm schützt. Auch dazu informiert die DGUV-Information, indem sie Hinweise für die die richtige Benutzung der einzelnen Arten von Gehörschutz gibt und auf Fehlerquellen hinweist.

Unterweisungshilfe „Gehörschutz richtig benutzen“

Die BGHW bietet in ihrem offenen Lernportal eine Unterweisungshilfe zum Thema „Gehörschutz richtig benutzen“ an. In vier animierten Filmen wird gezeigt, wie Schaumstoffstöpsel, Kunststoffstöpsel, Otoplastiken sowie Kapselgehörschutz richtig gehandhabt werden. 

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