Bisherige Mitgliedsnummer wird abgelöst
Große Veränderungen bahnen sich an: Das bisherige Mitgliedsnummernsystem der Unfallversicherungsträger wird zum 1. Januar 2023 durch eine trägerübergreifende, einheitliche 15-stellige Unternehmensnummer (UNR.S) ersetzt. Betroffen hiervon sind nicht nur die Berufsgenossenschaften, sondern auch UV-Träger der öffentlichen Hand und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Dieser Schritt ist ein wichtiger Baustein des Gesetzgebers auf dem Weg zur Digitalisierung. Die neue Unternehmensnummer ersetzt die bisherige Mitgliedsnummer. Aktuell besteht noch kein Handlungsbedarf für die Mitgliedsunternehmen der BGHW: Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Sie erhalten von der BGHW im Oktober dieses Jahres eine schriftliche Information über den Nummernwechsel. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Mitgliedsnummer zu verwenden.
Für eine problemlose Umstellung auf die Unternehmensnummer (UNR.S) zum Jahresende sind wir auf korrekte Daten zu Ihrem Unternehmen angewiesen. Ihre bei der BGHW erfassten Daten können Sie in einem geschützten Onlinebereich auf unserer Webseite einsehen. Sofern die Daten unzutreffend oder nicht vollständig sind, bitten wir Sie diese direkt dort zu korrigieren und zu ergänzen. Den Service finden Sie unter: https://extranet-weblogin.bghw.de/