Die DGUV Regel für den Güterkraftverkehr bündelt die wichtigsten Vorgaben und praktische Lösungen für gesundes und sicheres Arbeiten.
Die Fahrer und Fahrerinnen von Gütertransporten arbeiten unter Termindruck. Die meisten Arbeiten verrichten sie an wechselnden Orten und nicht im eigenen Betrieb. Für Unternehmen stellt die Organisation des Arbeitsschutzes eine besondere Herausforderung dar. Unterstützung bietet die neue DGUV Regel 114-615 „Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Auf knapp 130 Seiten beschreibt die Branchenregel die verschiedenen Tätigkeiten im Güterkraftverkehr und informiert über rechtliche Vorgaben, potenzielle Gefährdungen und präventive Maßnahmen. So sind Eignung und Zustand der Fahrzeuge ebenso Thema wie die Prüfung der Fahrzeuge und deren Aufbauten. Fahrerassistenzsysteme unterstützen bei den Fahraufgaben und sind ein wesentlicher Faktor, um Unfälle zu vermeiden und Unfallfolgen zu vermindern.
Allen Aspekten rund ums Fahren widmet sich ein eigenes Kapitel. Es beschäftigt sich etwa mit dem Verhalten vor und während der Fahrt oder dem Besteigen, Verlassen und Begehen von Fahrzeugen. Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen zählen ebenfalls zu den unfallträchtigen Vorgängen. Auch beim Kuppeln oder Abstellen von Fahrzeugen geschehen schwere Unfälle, weil sich falsche Vorgehensweisen als Routinen eingeschliffen haben.
Weitere Kapitel befassen sich mit der Eignung von Fahrer oder Fahrerin, der Kommunikation und Koordination im eigenen Betrieb und mit anderen Unternehmen. Darüber hinaus spricht die Branchenregel auch Themen wie Konflikte und Konfliktbewältigung, psychische Belastungen, Erholung und Ernährung an. Der vierte inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem Be- und Entladen – sowohl manuell als auch mit Hubladebühnen, Ladekranen und Schubböden, Gabelstaplern oder Mitgänger-Flurförderzeugen. Die Branchenregel erläutert zudem die Regeln und Möglichkeiten, Ladung korrekt zu sichern.
Branchenregeln der DGUV
Die DGUV Regel 114-615 „Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr“ ist eine Branchenregel. Sie richtet sich an die Unternehmerinnen und Unternehmer, um sie bei der Gefährdungsbeurteilung, der Organisation der Arbeitsabläufe und bei Unterweisungen ihrer Beschäftigten zu unterstützen.
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.