Das Wichtigste im Überblick
- In den Rentenausschüssen der BGHW engagieren sich zurzeit mehr als 100 Ehrenamtliche.
- Marlen Götz von Melzer Tiefkühlkost vertritt als Ehrenamtliche die Arbeitgeberseite. Stefan Schwarz vom Lebensmitteleinzelhändler Feneberg vertritt als Ehrenamtlicher die Arbeitnehmerseite. Zusammen mit Hermann Würth, Teamleiter der BGHW im Bereich Reha und Leistung, zeigen sie exemplarisch, wie eine Rentenausschusssitzung abläuft.
- Exemplarische Fälle:
1. Gewährung einer vorläufigen Rente,
2. Anerkennung einer Berufskrankheit,
3. Auszahlung einer Rentenabfindung als vorläufige Entschädigung,
4. Bewilligung einer Hinterbliebenenrente - Video zur exemplarischen Rentenausschusssitzung
- Videos zu vier exemplarischen Rentenfällen
Was passiert eigentlich genau in einem Rentenausschuss? Die meisten Ehrenamtlichen der BGHW Selbstverwaltung starten dort mit ihrem Engagement und bleiben oft viele Jahre dabei. So wie Stefan Schwarz – er ist seit 13 Jahren dabei – und Marlen Götz – sie ist neues Mitglied im Ehrenamt. Beide zeigen zusammen mit Hermann Würth von der BGHW, wie eine Rentenausschusssitzung abläuft. Hundert Prozent hat zugeschaut.
Vorweg erst einmal Fakten: Die BGHW hat fünf Regionaldirektionen in ganz Deutschland. Dort treffen sich die Ehrenamtlichen der BGHW Selbstverwaltung, um in den Rentenausschüssen über die Bewilligung oder Nicht-Bewilligung einer Rente zu entscheiden. Rentenausschüsse finden jeden Monat statt.
München, Regionaldirektion Süd der BGHW: Hermann Würth, Marlen Götz und Stefan Schwarz simulieren eine Rentenausschusssitzung, weil diese normalerweise nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Hermann Würth ist Teamleiter Reha und Leistung bei der BGHW und betreut seit über zehn Jahren den Rentenausschuss seiner Regionaldirektion. Marlen Götz kommt vom Mitgliedsunternehmen Melzer Tiefkühlkost in Hof. Dort leitet sie das Qualitätsmanagement. Sie ist neu im Ehrenamt der BGHW Selbstverwaltung. Stefan Schwarz arbeitet beim Lebensmitteleinzelhändler Feneberg. Er ist Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie stellvertretender Betriebsratsvorsitzender. Seit rund 13 Jahren engagiert er sich im Rentenausschuss der BGHW.
Jede Rentenausschusssitzung muss paritätisch besetzt sein. Neben dem Referenten Hermann Würth vertritt Marlen Götz die Seite der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Stefan Schwarz die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Was ist überhaupt ein Rentenfall? „Wenn ein Versicherter auf dem Weg zur Arbeit oder im Betrieb verunfallt und wenn über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent von Hundert verbleibt“, erläutert Stefan Schwarz.
Los geht’s: Vor der Sitzung haben die Kolleginnen und Kollegen von Hermann Würth aus der Sachbearbeitung die Fälle aufgearbeitet. Er liest sich entsprechend ein und stellt in der Sitzung die wichtigsten Fakten pro Fall vor: Wer ist wie verunfallt? Wie alt ist die betroffene Person, was macht sie beruflich bei welchem Arbeitgeber? Welche Verletzungen wurden diagnostiziert, wie lange ist die Person arbeitsunfähig? Wurde ein Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit eingeholt oder nach Aktenlage und bestimmten Kriterien überprüft? Pro Sitzung stehen in der Regel 20 bis 25 Fälle an. Vorgeschlagen wird je nach Fall folgende Rentenleistung:
Rentenleistungen der BGHW
- Rentenerhöhung, -herabsetzung, und -entziehung aufgrund veränderter gesundheitlicher Verhältnisse
- Rente als vorläufige Entschädigung
- Abfindung inklusive Gesamtvergütung
- laufende Beihilfe
- Leistung bei Pflegebedürftigkeit
- Verletzten- oder Hinterbliebenenrente
- Ablehnung von Leistungen
Vier exemplarische Fälle plus Video
Nach dem Sturz am Rolltor wird bei ihr eine Gehirnerschütterung festgestellt, eine Gehirnblutung, eine Fraktur am rechten Oberarm und eine Prellung am linken Knie.
- Sie erhält zunächst für 78 Wochen Verletztengeld.
- Danach lässt die BGHW über einen Gutachter prüfen, wie stark die Bewegungseinschränkungen in der Schulter sind – Gehirnerschütterung, Gehirnblutung, Prellung sind gut verheilt. Der Gutachter schlägt eine vorläufige Rente von 20 von Hundert vor. Die Höhe der vorläufigen Rente richtet sich dem Jahresverdienst.
- Eine Rente auf unbestimmte Zeit wird erst circa drei Jahre nach dem Unfall geprüft.
Bereits seit ihrer vorherigen Beschäftigung als Gärtnerin leidet sie immer wieder unter Hauterkrankungen. Ihre Tätigkeit als Gärtnerin hat sie 2013 aufgegeben. Jetzt im Druckbereich kommt sie mit Arbeitsstoffen wie Farben, Alkohol, Kleber und Metallen in Kontakt und leidet nach wir vor unter Hautbeschwerden.
- Die BGHW versucht immer schon vor Eintreten einer Berufskrankheit Leistungen zu gewähren. Wenn der Bericht vom Hausarzt kommt und ein Verdacht auf Hautschädigungen, -veränderungen besteht, prüft die BGHW vorbeugend, was die Versicherten benötigen: spezielle Schutzhandschuhe und Hautpflegeprodukte? Müssen sich die Arbeitsbedingungen ändern? Gibt es im Betrieb einen Hautschutzplan, was macht der Arbeitgeber? Müssen wir dort einsteigen und den Arbeitgeber auf seine Verpflichtungen aufmerksam machen?
- Das hat die BGHW in diesem Fall bereits 2022 geprüft und Schutz- sowie Pflegemaßnahmen ohne Eigenanteil für die Versicherte gewährt.
- Außerdem hat sie einen Behandlungsauftrag an den Hausarzt gegeben und den beratenden Hausarzt der BGHW eingeschaltet, damit er mit der Versicherten spricht.
- Nach einem halben Jahr hat die BGHW geprüft, was die Maßnahmen gebracht haben? Durch den beratenden Hausarzt kommt die BGHW zu dem Ergebnis, dass eine schwere Hautkrankheit vorliegt, die als Berufskrankheit anerkannt wird. Die BGHW übernimmt die Kosten anfallender Heilbehandlungen.
- Ein Rentenanspruch besteht nicht, weil die Hautveränderungen nicht so massiv sind, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt.
Sie knickt dabei um und zieht sich einen Schienen- und Wadenbeinbruch rechts zu. Ist das überhaupt ein Arbeitsunfall? Ja, da man zur Erhaltung der Arbeitskraft eine Mittagspause machen muss. In dieser Pausenzeit ist der direkte Weg zur und von der Kantine, dem Bäcker etc. zur Nahrungsaufnahme versichert. In der Kantine, der Bäckerei etc. ist man nicht versichert.
- Bei der Versicherten kann nach einem Standardverfahren entschieden werden. In der Regel ist bei solchen Verletzungen mit einer 20-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit über zehn Monate zu rechnen.
- Daher bekommt sie eine sogenannte Abfindung über die gesamte Rentensumme sofort ausgezahlt.
- Wenn die Minderung nach Ablauf der zehn Mlänger anhält, kann sich die Versicherte ganz unkompliziert bei der BGHW melden und eine Verlängerung der Rentenbewilligung beantragen. In diesem Fall würde die BGHW ein Gutachten einholen.
Im Stahlhandel werden riesige Lasten transportiert. Der Kranfahrer war ein erfahrener Mitarbeiter, seit 27 Jahren im Betrieb. Unglücklicherweise hat er dort gestanden, wo mit den Lasten hantiert wurde. Ein Stahlbündel hat schief gehangen und ist ins Rutschen gekommen. Der Arbeiter wurde zwischen einem herabfallenden Stahlpaket und den dahinter gestapelten Stahlprofilen eingeklemmt. Er verstarb an seinen Verletzungen.
- Für die Witwe ging es num Hinterbliebenenleistungen, seine Kinder sind aufgrund ihres Alters nicht mehr Waisenrente berechtigt.
- Bei Todesfällen meldet sich die BGHW so schnell wie möglich telefonisch bei den Hinterbliebenen, damit sie wissen, das sich die BGHW kümmert. Sie bietet vor allem an, persönlich vorbeizukommen und Unterstützung zu geben beim Ausfüllen der Formulare.
- Die Witwe bekommt eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 40 Prozent des Arbeitsverdienstes ihres Mannes zugesprochen.
Nach einigen Stunden sind rund 20 Fälle besprochen. Marlen Götz und Stefan Schwarz haben alle Rentenbescheide bewilligt.
„Als neues Mitglied im Ehrenamt sind diese Sitzungen für mich ein Aha-Moment“, sagt Marlen Götz. „Ich hätte nicht gedacht, dass wir so in die Tiefe der Fälle einsteigen und so ein detailliertes Bild vermittelt bekommen.“ Fälle wie der 66-jährigen Viktor seien besonders tragisch, sagt sie. Der Kranführer aus einem stahlverarbeitenden Unternehmen hat beim Transportieren von Stahlbunden tödliche Quetschungen erlitten. Im Rentenausschuss ging es nun um die Hinterbliebenenrente für die Witwe.
Stefan Schwarz hat in 13 Jahren Ehrenamt schon rund 1.000 Rentenfälle besprochen. Auch ihn machen gerade die tödlichen Fälle immer wieder betroffen. Und er nimmt viel mit aus dem Ehrenamt. Seiner Ausschusskollegin empfiehlt er: Immer fragen, wenn etwas unklar ist. Die Erfahrung und die Routine kommen von selbst.
Ende der Sitzung. Hermann Würth muss die Bescheide nun auf den Postweg bringen, damit alle Fristen gewahrt bleiben. Marlen Götz und Stefan Schwarz verabschieden sich. Wann sie das nächste Mal in dieser Konstellation zusammentreffen, wissen sie noch nicht. Für jede Ausschusssitzung prüft die Verwaltung der BGHW im voraus, welches ehrenamtliche Mitglied wann Zeit hat. „Die rechtzeitige Planung sei wirklich gut, sagt Stefan Schwarz. Die zahlreichen Ausschusssitzungen werden auf viele Schultern verteilt. Daher stehen für ihn pro Jahr nur circa vier Sitzungen an.
Marlen Götz
vertritt die Seite der Arbeitgeber im Rentenausschuss, sie ist neues Mitglied im Ehrenamt.
Stefan Schwarz (links)
vertritt die Seite der Arbeitnehmer im Rentenausschuss, er ist seit 13 Jahren Mitglied im Ehrenamt.
Hermann Würth
ist Teamleiter bei der BGHW im Bereich Reha und Leistung und betreut die Rentenausschüsse der Regionaldirektion in München.