Die ersten warmen Sonnenstrahlen, Sonnenbrille auf der Nase und der Tag fühlt sich gleich besser an. „Die meisten Menschen tragen Sonnenbrillen, damit die Augen von der Sonne nicht geblendet werden. Dass UV-Strahlen auch Schäden an den Augen hervorrufen können, unterschätzen viele. Denn Schädigungen an den Augen machen sich meistens sehr viel später bemerkbar“, sagt Claudine Strehl, Bereichsleiterin Strahlung beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA).

Mögliche Augenschäden durch UV-Strahlung

Kurzfristige akute Schäden

  • Binde- und Hornhautentzündung (treten zum Beispiel beim Aufenthalt auf Schneeflächen in den Bergen auf oder durch künstliche UV-Strahlung, etwa beim Schweißen)

Langfristige chronische Schäden

  • Linsentrübung (Grauer Star)
  • Pterygium (auch Flügelfell oder „surfer’s eye“): Bei dieser Krankheit wächst Gewebe vom Lid auf die Bindehaut. Diese Wucherung kann sich bis auf die Hornhaut ausbreiten. 
  • Auch das Risiko an der altersbedingten Makuladegeneration zu erkranken, wird mit UV-Strahlung in Verbindung gebracht. Durch diese Augenkrankheit geht die Sehfähigkeit im Bereich des schärfsten Sehens (Makula) allmählich verloren: Gegenstände, auf die man gezielt schaut, erscheinen verschwommen oder verzerrt. Die Makula liegt im Zentrum der Netzhaut.

Übrigens: Braune Augen haben einen höheren Melaningehalt und dadurch mehr Pigmente. Sie sind dadurch weniger lichtempfindlich. So ist etwa das Risiko von braunäugigen, an einer altersbedingten Makuladegeneration zu erkranken, geringer als bei blauäugigen Menschen.

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Immer an die Augen denken

Der UV-Index 1 bis 11 zeigt an, ab welchem Level welcher Schutz erforderlich ist. Ab UV-Index 3 greifen Schutzmaßnahmen.
Zur Gefährdungsbeurteilung kann der international festgelegte UV-Index eine Orientierungshilfe sein.

Wann der Schutz vor Sonnenstrahlen erforderlich ist, richtet sich nach dem international festgelegten UV-Index. Schon ab UV-Index 3 sind Schutzmaßnahmen angesagt. Bei der Arbeit greifen dann Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip (Technisch, Organisatorische, Personenbezogene Maßnahmen). Wer seine Haut vor den UV-Strahlen schützen will, sollte also immer auch an die Augen denken und eine Sonnenbrille aufsetzen.
 

Tipp: Was beim Sonnenbrillen-Kauf zu beachten ist

UV-Filter und CE-Kennzeichnung
Das CE-Kennzeichen ist eine Selbstauskunft der Hersteller, derzufolge das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Diese Angabe befindet sich auf der Innenseite des Bügels, wird jedoch bei Sonnenbrillen von keiner unabhängigen Stelle überprüft. Für den UV-Schutz der Sonnenbrille bedeutet das: UV-Strahlen werden bis zu einer Wellenlänge von 380 nm gefiltert. Zusätzlichen Schutz vor UV-Strahlen mit einer Wellenlänge bis zu 400 Nanometern können Brillen mit dem Siegel „UV 400“ bieten. „Dieser weitreichende Schutz ist sinnvoll, weil auch in diesem Wellenlängebereich eine Schädigung der Linse durch die einfallende Strahlung möglich ist.. Aber auch hier wird die Angabe nicht unabhängig kontrolliert“, sagt Strahlenexpertin Strehl. 

Blendschutz und Filterkategorien
Die Tönung der Gläser sagt nichts über den UV-Schutz aus, nur über den Blendschutz. Denn auch helle Gläser können einen UV-Filter haben. Je dunkler die Gläser, desto stärker schützen sie vor einer Blendung. „Wir kennen das Gefühl, dass wir schnell ermüden oder sogar Kopfschmerzen bekommen, wenn wir über längere Zeit stark von der Sonne geblendet werden. Die Auswahl der Filterkategorie sollte von der jeweiligen Tätigkeit oder Anwendung abhängen“, so Strehl. Die unterschiedlichen Filterkategorien beschreiben die Tönungsstufen der Gläser von 0 bis 4, je höher die Zahl, desto dunkler die Gläser. In unseren Breitengraden bieten sich die Filterkategorien 2 (Lichtdurchlässigkeit 18 – 43 Prozent) und 3 (Lichtdurchlässigkeit 8 – 18 Prozent) an. 

Passform
Damit die Brille gut vor Sonnenstrahlen schützt, sollte sie gut sitzen und keine Druckstellen an Nase oder Ohren verursachen. Die Brillenfassung sollte perfekt zur Kopfform passen und an Kopf und Schläfen eng anliegen, damit keine Strahlung im Seitenbereich einfallen kann. Hier bieten sich auch breitere Bügel an. Auch auf die richtige Größe kommt es an: Die Gläser sollten nicht zu klein sein, damit sie die Augen gut abdecken. Darüber hinaus sollten die Gläser bruchsicher sein, um Verletzungen im Gesicht durch Splitterung zu vermeiden. 
 

Besonderheiten bei Sonnenbrillen

Selbsttönende oder phototrope Brillengläser können besonders bei Korrekturbrillen sinnvoll sein. Sie passen sich an die Umgebungshelligkeit an. Sobald sie mit UV-Strahlung in Kontakt kommen, färben sich die Brillengläser dunkel und bieten so einen Blendschutz. UV-Schutz sollte vorhanden sein, egal ob die Gläser transparent oder getönt sind. Eine solche Brille kann praktisch sein bei wechselnden Arbeitsbedingungen, wenn Mitarbeitende viel zwischen Innen- und Außenbereich wechseln. 

Verspiegelte Brillengläser haben einen besseren Blendschutz als eine getönte Brille. Die Gläser sind mit einer dünnen, metallischen Beschichtung versehen, die das Licht von den Augen wegreflektiert. Sie eignen sich bei sehr starker Sonnenstrahlung und in sehr heller Arbeitsumgebung. 

Polarisierende Brillengläser filtern mithilfe eines Polarisationsfilters Lichtwellen heraus, die von flachen Oberflächen wie Wasser, Schnee oder Glas reflektiert werden. Dadurch dass sie nur Licht durchlassen, dass senkrecht auf die Gläser fällt, werden störende Lichtreflexionen herausgenommen. Denn viele Reflexionen ermüden das Auge. Die Polarisierung ermöglicht ein klareres und schärferes Sehen sowie eine bessere Farbwahrnehmung. Im sportlichen Bereich auf dem Wasser oder auf nassen Straßen werden diese Brillen gern benutzt.

Achtung, Autofahrerinnen und -fahrer!

Sonnenbrillen der Filterkategorie 4 sind nicht verkehrstauglich, weil sie zu dunkel sind. Dies sollte entsprechend auf der Brille vermerkt sein. Für den Straßenverkehr sollten Autofahrerinnen und -fahrer braune oder graue Gläser wählen, weil sie eine möglichst geringe Farbverfälschung aufweisen. Das ist wichtig, weil im Straßenverkehr, aber auch im betrieblichen Umfeld, Farbsignale zu beachten sind.

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Sonnenbrillen als PSA

Claudine Strehl, Bereichsleiterin Strahlung beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)

Mitarbeitende, die viele Aufgaben im Freien erledigen, sind den gesundheitlichen Risiken der UV-Strahlung stark ausgesetzt. Wenn die Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Gefährdung bestätigt und keine anderen Schutzmaßnahmen technischer oder organisatorischer Art zielführend sind, sind Unternehmen verpflichtet, ihren Beschäftigten Sonnenbrillen zur Verfügung zu stellen. Normale Sonnenbrillen gehören zur Kategorie 1 der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). „Die Kategorie 1 umfasst alle Produkte, die vor geringfügigen Risiken schützen. Hier fällt die Auswahl sicher nicht so leicht, weil man auf keine eindeutige Zertifizierung zurückgreifen kann“, sagt die Strahlenexpertin vom IFA. Unternehmen können sich jedoch beim zuständigen Unfallversicherungsträger beraten lassen. Mitarbeitende zu überzeugen, eine Sonnenbrille zum Schutz der Augen zu tragen, dürfte nicht so schwer fallen. Denn sie schützen nicht nur, sondern sehen meistens auch gut aus.

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