| Aktuell

Stabiler Beitragsfuß und Entlastungspaket beschlossen

ca. 3 Minuten Lesezeit

Der Vorstand hat zum siebten Mal in Folge einen stabilen Beitragsfuß für den Beitrag nach Gefahrtarif beschlossen. Damit ist die BGHW weiterhin ein verlässlicher Partner für Versicherte und Unternehmer. Zudem wurde wieder ein Entlastungspaket beschlossen.

Das Entlastungspaket sieht folgendes vor: Für Mitgliedsunternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind und die die sofortige Zahlung des Beitrags in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten bringen würde, werden zinslose Stundungsmaßnahmen gewährt.

Für diese Unternehmen hat der Vorstand folgende Regelungen beschlossen:

  • Beiträge bis maximal 10.000 € können auf Antrag bis zum 15. Dezember 2022 zinslos gestundet werden.
  • Bei Beiträgen von mehr als 10.000 € erfolgt auf Antrag eine zinslose Stundung von 50 Prozent des Beitrags. Konkret bedeutet dies, dass nur die Hälfte des Beitrags zum 15. Mai 2022 gezahlt werden muss, die andere Hälfte kann in monatlichen Raten von 1/7 des gestundeten Betrags jeweils zum 15. der Monate Juni bis Dezember 2022 abgezahlt werden.

Die Festlegung des Beitrages erfolgt nach gesetzlich vorgegebenen Berechnungsverfahren.

Sie möchten das Entlastungspaket in Anspruch nehmen?

Hier gelangen Sie direkt zum Kontaktformular für die Stundung. 

 

Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt anmelden
Zurück nach oben springen

Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Servicecenter Mitgliedschaft und Beitrag

Telefon:
0621 5339-9001

Fax:
0621 183-65330

E-Mail:
mitgliederservice(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular