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Trockeneis... und die unsichtbare Gefahr

ca. 3 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Umgang mit Trockeneis birgt Gefahren für Beschäftigte, da es in gasförmiges Kohendioxid (CO2) übergeht.
  • CO2 ist geruchlos und wird daher nicht wahrgenommen.
  • In hohen Konzentrationen in der Atemluft wirkt das Gas betäubend und erstickend, zum Beispiel in schlecht belüfteten Räumen wie Lkw-Kühlzellen, Kellern und Kühlhäusern.
  • Außerdem drohen Kälteverbrennungen bei Hautkontakt.
  • Wichtig ist, Beschäftigte für die Gefahren zu sensibilisieren und sie im Umgang mit Trockeneis zu unterweisen.
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Trockeneis ist im Handel ein weit verbreitetes Kühlmittel beim Transport von Tiefkühlwaren und Frischeprodukten. Auch im Gesundheitsbereich kommt es häufig beim Transport von Impfstoffen und medizinischen Proben zum Einsatz. Es gibt verschiedene Bereitstellungsformen, wie zum Beispiel Pellets, Nuggets, Scheiben und Blöcke. Dabei kann das Trockeneis abgepackt sein – in Form so genannter Coolbags oder Cryobags – oder in loser Form verwendet werden. Trockeneis besteht aus festem Kohlendioxid (CO2) und hat eine Temperatur von minus 78,5 Grad Celsius. Es verflüssigt sich nicht wie normales Eis, vielmehr geht aus dem festen Zustand in gasförmiges CO2 über.

Portraitfoto von Dr. Hans-Peter Fröhlich, BGHW

Die Gefahr, die von Trockeneis ausgeht, wird oftmals unterschätzt

Dr. Hans-Peter FröhlichChemiker und Gefahrstoffexperte bei der BGHW

Gefährliches Gas

 „Genau dieser Vorgang, ist das Gefährliche beim Trockeneis“, warnt Dr. Hans-Peter Fröhlich, Gefahrstoffexperte bei der BGHW, „denn CO2 ist geruchlos und wird deshalb auch nicht wahrgenommen.“ Möglicherweise schlecht belüftete Bereiche, wie Kühlhäuser, Lkw-Kühlzellen oder Kellerräume werden dann schnell zur tödlichen Gefahr für Beschäftige.  So geht zum Beispiel ein Kilogramm Trockeneis in 500 Liter gasförmiges C02 über. Dabei verdrängt das Gas den Sauerstoff in der Atemluft.  Da CO2 schwerer als Luft ist, sinkt es nach unten, sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen schnell an und hält sich dort beständig.

Für den Menschen bedeutet das: Je nach Konzentration in der Luft, hat eingeatmetes CO2 gesundheitliche Auswirkungen. Diese können sich in einer Reizung der Schleimhäute, Herzklopfen, Kurzatmigkeit und Kopfschmerzen sowie in Form von Schwindel und Benommenheit bis hin zu Bewusstlosigkeit äußern. Letztere tritt bereits nach fünf bis zehn Minuten Einatemdauer auf, wenn die Konzentration des Gases in der Luft mehr als neun Volumenprozent beträgt. Steigt diese auf über zehn Prozent, drohen eine Lähmung des Atemzentrums und der Erstickungstod.

Unterschätztes Unfallrisiko

Ein Mensch, der schwarze Kältehandschuhe trägt, kippt mit einer Schaufel Trockeneis in eine Styroporbox

„Die Gefahr, die von Trockeneis ausgeht, wird oftmals unterschätzt“, so Fröhlich, und verdeutlicht das an einem Beispiel: So war jüngst in einem Tiefkühllager das Kühlaggregat ausgefallen. Um die Tiefkühlware zu retten, wurde in großem Umfang Trockeneis ausgelegt. Nachdem das Kühlaggregat nach dem Wochenende wieder in Betrieb genommen wurde, sollte auch der Kommissionierbetrieb wieder anlaufen. Jedoch hatte sich in der Zwischenzeit eine beträchtliche Menge Kohlendioxid im Tiefkühllager angesammelt, das beim Betreten nicht wahrgenommen wurde und zu Arbeitsunfällen durch das Einatmen des Gases führte. 

Aber nicht nur das Einatmen von CO2 ist bei Umgang mit dem Kühlmittel gefährlich.  „Aufgrund der äußerst niedrigen Temperatur verursacht Trockeneis Kälteverbrennungen bei Hautkontakt “, warnt Fröhlich. Eine weitere Gefahr stellen Transport- und Lagerbehälter, sofern sie luftdicht verschlossen sind. „Da sich Trockeneis beim Übergang in die Gasphase stark ausdehnt, können solche Behältnisse explodieren, weil sie keinen Druckausgleich ermöglichen.“

Umso wichtiger sind der Schutz und die Unterweisung von Beschäftigten beim Umgang mit Trockeneis. Prinzipiell sollte vor dem Einsatz von Trockeneis geprüft werden, ob dieses nicht durch ungefährlichere Kühlmittel, wie zum Beispiel Eis, Kühlplatten oder Kühlaggregate ersetzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, gibt es einiges zu beachten (siehe Checkliste).

Checkliste: Sicherer Umgang mit Trockeneis – worauf kommt es an?

Ein schwarzes Schild zeigt einen gezeichneten Mann, der am Boden liegt, weil er CO2 eingeatmet hat, das durch Trockeneis freigesetzt wurde. Auf dem Schild steht in rote Großbuchstaben der Schriftzug "WARNUNG", dazu sind die geforderten Mindestmaße des Schildes von 150 Millimeter Breite und 250 Millimeter Höhe enthalten ebenso wie der Schriftzug: Kohlendioxid, fest, als Kühlmittel.

Lagerung und Kommissionierung

  • Arbeits- und Lagerräume sowie Fahrzeugladeräume gut belüften – auch in Bodennähe. Die Kohlendioxid-Konzentration sollte dabei unter 0,5 Volumenprozent und die Sauerstoff-Konzentration über 19,5 Volumenprozent liegen.
  • Vor dem Betreten von Räumen, in denen sich Trockeneis befindet, sicherstellen, dass keine gefährlichen CO2-Konzentrationen vorliegen (z.B. Absicherung mit einem Gaswarngerät für CO2)
  • Niemals in Vorratsbehälter mit Trockeneis hineinbeugen. Im Inneren ist mit lebensbedrohlichen CO2-Konzentrationen zu rechnen
  • Kälteschutzhandschuhe bei direktem Hautkontakt tragen
  • Schutzbrille zum Augenschutz tragen, zum Beispiel beim Zerkleinern

Transport und Entsorgung

  • Für den Transport Behälter beziehungsweise Boxen verwenden, die kälteisolierend und druckausgleichend sind
  • Jedes Versandstück mit dem Schriftzug „KOHLENDIOXID, FEST (Trockeneis), ALS KÜHLMITTEL“ gemäß Europäischem Übereinkommen über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) kennzeichnen sowie mit Sicherheitshinweisen zum Umgang mit Trockeneis
  • Transportwege und Transportzeiten möglichst kurz halten
  • Nur Fahrzeuge verwenden, bei denen Fahrerhaus und Laderaum baulich getrennt sind, damit kein Gas-(„Luft“)-Austausch stattfindet
  • Ladeabteile vor dem Entladen ausreichend belüften
  • Bei nicht gut belüfteten Fahrzeuge, an allen Türen zum Ladebereich ein Warnschild anbringen (siehe Abbildung), auch dieses muss den Schriftzug „KOHLENDIOXID, FEST,  ALS KÜHLMITTEL“ enthalten
  • Rückgeführtes Trockeneis im Freien an dafür vorgesehenen Stellen – und für Unbefugte unzugänglich – verdampfen lassen. Dabei dürfen keine Treppenabgänge, tieferliegenden Bereiche oder Lichtschächte in unmittelbarer Umgebung sein.

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Dr. Hans-Peter Fröhlich

Referatsleiter für chemische Einwirkungen und Messtechnik

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