Immer wieder nutzen unseriöse Firmen und Personen den Namen der BGHW für dubiose Geschäfte. Wir erklären Ihnen, auf welche Betrugsmaschen Sie nicht hereinfallen sollten und wie Sie Mitarbeitende der BGHW erkennen.
Vermutlich wollten sie das Firmengelände ausspionieren: Mehrere Männer mit gelben Warnwesten. Sie waren vor einigen Wochen in einem Mitgliedsbetrieb unterwegs und behaupteten im Auftrag der BGHW zu kontrollieren. Einem Mitarbeiter kam das komisch vor. Als er Namen und Dienstausweis verlangte, flüchteten die Unbekannten.
BGHW-Aufsichtspersonen haben einen Dienstausweis
Der Beschäftigte des Unternehmens hat genau richtig gehandelt. Denn jede Aufsichtsperson der BGHW kann bei Nachfrage einen Dienstausweis vorzeigen. Auch wer seinen Namen nicht nennen möchte, handelt auf keinen Fall im Auftrag der BGHW. Die BGHW würde im Übrigen auch niemals externe Firmen beauftragen, Unternehmen zu besuchen, um diese zu kontrollieren. Denn die BGHW hat ein eigenes Team von Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern: Das sind die mit Dienstausweisen legitimierten Aufsichtspersonen und Präventionsberater aus der für Sie zuständigen Regionaldirektion.
Betrugsmasche am Telefon
Es gibt aber noch eine andere Kategorie von falschen Mitarbeitenden: Unseriöse Firmen, die versuchen, Arbeitsschutz-Produkte an den Mann zu bringen – angeblich im Auftrag der BGHW. Die Masche ist immer ähnlich: Am Telefon werden Unternehmer zum Kauf von Feuerlöschern, Verbandskästen und weiteren Produkten gedrängt. Druck wird beispielsweise mit Hinweis auf angeblich geänderte Arbeitsschutzvorschriften, -regelungen und Normen ausgeübt. Kaufunwilligen drohen die Anrufer manchmal auch mit Kontrollbesuchen oder der Benachrichtigung der Polizei.
Der Appell der BGHW: Lassen Sie sich nicht einschüchtern, weder am Telefon noch auf dem Betriebsgelände. Fragen Sie nach dem Dienstausweis oder sichern Sie sich durch einen Anruf bei der BGHW ab. Ihre Kontaktperson bei der BGHW finden Sie in der Ansprechpartnersuche.
Das würde die BGHW niemals tun:
- Die BGHW beauftragt niemals externe Firmen damit, Mitgliedsunternehmen aufzusuchen, um Kontrollen vorzunehmen. Die BGHW hat hierfür nur festangestellte Mitarbeitende im Außendienst, die ihre Namen nennen und einen Dienstausweis vorzeigen können.
- Die BGHW beauftragt weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Ihnen persönlich am Telefon Infomaterial, Arbeitsschutzartikel wie Erste-Hilfe-Material oder Schulungen kostenpflichtig anzubieten.
- Die BGHW verkauft keine Medien oder Seminare an ihre Mitgliedsunternehmen. Sie bietet alle Medien (Broschüren, Filme, Schulungsmaterialen), Seminare und Schulungen für Mitgliedsunternehmen kostenlos an.