Ihr BG-Beitrag

Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren Beitrag zur Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik.

Die berufsgenossenschaftliche Versicherung (= gesetzliche Unfallversicherung) ist eine Pflichtversicherung, genauso wie die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Das bedeutet: Alle, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis stehen, sind von Gesetztes wegen unfallversichert. Die BG-Versicherung entspricht einer Haftpflichtversicherung zugunsten der Unternehmerinnen und Unternehmer. Wenn deren Beschäftigte einen Arbeitsunfall erleiden oder sich eine Berufskrankheit zuziehen, übernimmt die BG die Entschädigungsleistungen.

Beitragsumlage

Die BG-Beiträge dienen ausschließlich dazu, den Finanzbedarf der Berufsgenossenschaft abzudecken; Gewinne werden nicht erwirtschaftet.

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Gefahrtarif

Die Berufsgenossenschaften müssen in einem sogenannten Gefahrtarif die Beitragshöhe nach Versicherungsrisiken abstufen.

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Lohnnachweis digital

Der digitale Lohnnachweis ist Grundlage für die jährliche Abrechnung Ihrer Beiträge zur BGHW.

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Beitragsberechnung

So wird Ihr BG-Beitrag ermittelt

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Beitragsbescheid

Jedes Jahr im April erhalten die Unternehmen einen Bescheid über die Höhe ihres Beitrags für das Vorjahr.

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Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Telefon:
0621 5339-9001

Fax:
0621 183-65330

E-Mail:
mitgliederservice(at)bghw.de

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