Der BGHW-Beitrag lohnt sich – auch betriebswirtschaftlich

Jede Investition in sicheres und gesundes Arbeiten lohnt sich auch betriebswirtschaftlich für Sie. Denn Unfälle und Berufskrankheiten bedeuten nicht nur menschliches Leid – Arbeitskräfte fallen dadurch mitunter für lange Zeit aus, und das verursacht hohe Kosten.

Deshalb ist der BGHW-Beitrag durchaus gut investiert. Die Höhe des Beitrags, den Sie an die BGHW überweisen müssen, errechnet sich aus der sogenannten Gefahrklasse, die für Ihr Unternehmen gilt. Darüber hinaus berücksichtigen wir neben dem Beitragsfuß auch die Arbeitsentgelte.

Sie selbst, Ihr Steuerberater oder andere von Ihnen Beauftragte übermitteln uns diese Informationen. Das geht komfortabel und schnell mit dem Lohnnachweis DIGITAL.  Zur Teilnahme an diesem Verfahren verwenden Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten.

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So wird Ihr Beitrag berechnet

Ihr BG-Beitrag wird ermittelt unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs der BGHW mit dem Anteil der Lastenverteilung (Umlagesoll), des Gesamtarbeitsentgelts, der Versicherungssummen, der Gefahrklassen und des Beitragsfuß.

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Lohnnachweis DIGITAL

Der digitale Lohnnachweis ist Grundlage für die Abrechnung Ihrer Beiträge zur BGHW. Gesetzlicher Schlusstermin für die Abgabe ist der 16. Februar des Folgejahres.

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