Meldung Arbeitsunfall - Raubüberfall - Berufskrankheit
Arbeitsunfall melden
Erst durch die Unfallanzeige erfährt die Berufsgenossenschaft in der Regel von einem Arbeitsunfall. Die schnelle Meldung ist sehr wichtig. Denn erst jetzt kann sie sich direkt um die Betreuung des Verunfallten kümmern.
Melden Sie Unfälle möglichst über das Extranet - das geht am schnellsten. Weitere Informationen zum Extranet finden Sie unter BGHW-Services.
Erläuterungen und das Formular zur Unfallanzeige finden Sie unter Unfallanzeige.
Informationen, was ein Arbeitsunfall ist und was nach einem Arbeitsunfall sonst zu tun ist, finden Sie unter Arbeitsunfall bzw. unter Vorgehen im Schadensfall.
Berufskrankheit melden
Die Meldepflicht - bereits beim Verdacht auf eine Berufskrankheit - besteht unabhängig von der Meldepflicht einer Ärztin oder eines Arztes.
Nur wenn die Berufsgenossenschaft frühzeitig von einer Krankheit erfährt, kann sie vorbeugend tätig werden. Je eher ein Feststellungsverfahren beginnt, desto schneller können Leistungen (z. B. Individualprävention, Rehabilitation, Geldleistungen) erbracht werden.
Erläuterungen und das Formular zur Anzeige von Berufskrankheiten finden Sie unter Anzeige Berufskrankheiten.
Informationen, was eine Berufskrankheit ist, finden Sie unter Berufskrankheiten.
Raubüberfall melden
Nach einem Raubüberfall bietet die BGHW eine psychologische Soforthilfe an. Psychische Verletzungen bedürfen, wie körperliche Wunden, besonderer Hilfe zur Heilung und dies möglichst rasch nach dem Gewaltereignis, um der Entstehung von psychischen Erkrankungen mit Langzeitfolgen entgegen zu wirken und die natürlichen Selbstheilungskräfte eines jeden Menschen zu unterstützen. Wichtig ist daher eine schnelle Betreuung nach dem Raubüberfall.
Nach der Meldung des Überfalls nehmen wir umgehend telefonisch Kontakt mit den betroffenen Mitarbeitern auf und bieten diesen ein Beratungsgespräch durch speziell hierfür ausgebildete Psychologen an.
Weitere Informationen zur psychologischen Soforthilfe finden Sie unter Hilfen nach einem Überfall/Gewaltereignis.
Weitere Informationen zur Meldung von Raubüberfällen finden Sie unter Raubüberfall melden.
Durchgangsarzt
Verletzte sollten deshalb nach Arbeits- oder Wegeunfällen möglichst schnell zu einem Durchgangsarzt gebracht werden. Diese Ärzte sind auf Arbeitsunfälle spezialisiert und haben gegenüber der Berufsgenossenschaft ihre besondere Qualifikation für die Behandlung von Unfällen nachgewiesen.
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