Ihre Mitgliedschaft bei der BGHW

Wer ein Unternehmen eröffnet, ist verpflichtet sich bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unternehmensgründung oder mit der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten.

So melden Sie sich an

Innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer anmelden.

Zur Anmeldung

Ihre Unternehmensnummer (UNR.S)

Jedes Unternehmen erhält nach der Anmeldung bei der BGHW eine Unternehmensnummer (UNR.S).

Zur Unternehmensnummer (UNR.S)

Diese Gewerbezweige gehören zur BGHW

Zu welcher Berufsgenossenschaft ein Unternehmen gehört, hängt von seiner Art und seinem Unternehmensgegenstand ab.

Zu den versicherten Gewerbezweigen

Digitale Versichertenkarte

Bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die digitale BGHW-Versichertenkarte an.

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Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Servicecenter Mitgliedschaft und Beitrag

Telefon:
0621 5339-9001

Fax:
0621 183-65330

E-Mail:
mitgliederservice(at)bghw.de

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