Gibt es Aussagen zur maximalen Tragedauer? Sind Masken mehrfach in einer Schicht nutzbar?
Für FFP-Masken sind die Regelungen in der DGUV Regel 112-190 Anhang 2 zusammengefasst.
Über die Tragezeitbegrenzung informiert die DGUV auf Ihrer Homepage.
Darin empfiehlt sie für MNB bei mittelschwerer körperlicher Arbeit eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungszeit von 30 Minuten. Während der Erholungszeit geht es darum, die MNB abzulegen; eine Arbeitspause ist damit nicht gemeint. Bei leichter Arbeit ist auch eine Verlängerung der Tragedauer auf 3 Stunden möglich. In der betrieblichen Praxis ist es außerdem oft möglich, situationsbedingt für kurze Zeit die MNB abzunehmen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen gewährleistet werden kann. In diesen Fällen sollte in der Regel bereits eine ausreichende Erholung möglich sein.
Stand 15.01.2021