Die wichtigsten Fragen und Antworten für die Branchen des Handels und der Warenlogistik
Das Coronavirus hat unsere Arbeitswelt und unseren Alltag erheblich verändert. Im Handel und in der Warenlogistik, die auch in Hochphasen der Pandemie die Versorgung sichergestellt haben, ergeben sich immer wieder Fragen zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen.
Zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten
Die FAQ erläutern den zeitlich begrenzten Arbeitsschutzstandard des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), welcher mit der SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel im August 2020 konkretisiert wurde.
Die Vorab-Version der geänderten Fassung, die im Dezember 2020 beim Gemeinsamen Ministerialblatt eingereicht wurde und mit Zeitpunkt der Veröffentlichung dort in Kraft treten wird, finden Sie hier.
Informieren Sie sich bereits jetzt über geänderte Abmessungen für Abtrennungen an Kassen im Handel im Kapitel 4.2.1.
Ergänzend trat am 27.01.2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), in der zeitlich befristet, zusätzliche besondere Arbeitsschutzmaßnahmen gefordert werden, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Experten des BMAS beantworten Fragen rund um die Corona-ArbSchV.
Dazu zählen unter anderem Informationen zu den Bereichen
Arbeitsrechtliche Fragen zum Coronavirus
Absicherung sozialer Dienstleister
Hygienekonzept für die Bekämpfung von SARS-CoV-2
Psychische Belastung und Beanspruchung während der Pandemie
Branchenspezifische Informationen
Abfallwirtschaft / staubbelastete Branchen