Branchenbezogene Informationen: Spielstätten
Von der maximalen Kundenanzahl über Zugangskontrollen bis zur Gerätereinigung und Getränkeausgabe – was Betriebe beachten müssen.
Um die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mindestabstände von 1,5 Meter zwischen Personen einhalten zu können, dürfen in Spielstätten nur so viele Kundinnen und Kunden anwesend sein, dass diese Abstände auch gewährleistet werden können. Sie können dies durch Zugangskontrollen gewährleisten.
Die Anzahl der Kundschaft in einer Spielstätte sollte daher folgenden Wert nicht überschreiten:
Maximale Anzahl = Aktionsfläche [in m²] / 10
Die Aktionsfläche ist die von der Kundschaft begehbare Fläche – ohne Lagerbereiche und Sanitärräume. Sie schließt jedoch die Fläche mit ein, die durch Spielautomaten belegt ist.
Beispiele für Zugangskontrollen:
Weisen Sie z. B. durch Aushang an der Eingangstür darauf hin, wie viele Kunden sich maximal gleichzeitig in der Spielstätte aufhalten dürfen und achten Sie auf die Einhaltung der Maximalzahl. Eine andere Möglichkeit besteht in der Installation von elektronischen Zählsystemen für Kunden, die zum Beispiel über optische Signale oder über die elektronisch gesteuerten Türen am Eingang den Zutritt regulieren.
Die Wahrung der erforderlichen Mindestabstände (in alle Richtungen) hat Priorität. Kunden sollen im Abstand von mindestens 1,5 Metern warten. Dies kann z. B. durch farbige Markierungen gewährleistet werden.
Aushänge mit Hinweisen Download auf Deutsch, Englisch und Türkisch.
Best Practice Beispiel: Aus der Praxis für die Praxis:
Bodenmarkierungen im Abstand von 1,5 Metern
Weiterhin sollten Maßnahmen ergriffen werden, um Distanz zu schaffen zwischen Kassenpersonal und Kunden. Hierzu dienen vielerorts bereits errichtete Barrieren an den Kassen aus Plexiglas oder vergleichbaren Materialien.
Das Bezahlen soll bevorzugt elektronisch erfolgen. Damit bei Umgang mit Bargeld die Übergabe nicht direkt erfolgen muss, empfehlen wir, ein kleines Tablett oder eine fixe Geldablage zu benutzen.
Soweit verfügbar, sollte dem Kassenpersonal Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Tresen, Tastatur, Touchbildschirm, Kartenlesegerät oder ähnlich häufig berührten Flächen sind regelmäßig und bei Bedarf (z.B. Verunreinigung, Personalwechsel...) zu reinigen. Wo dies nicht möglich ist, sind Desinfekionsmittel zu verwenden.
Mehr Infos in FAQ - Ist das Tragen von Handschuhen sinnvoll?
Der mögliche Kontakt zu Kunden mit einer SARS-CoV-2-Infektion kann z. B. für Beschäftigte mit geschwächtem Immunsystem eine erhöhte Gefährdung darstellen. Dies gilt vor allem, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann. Treffen Sie deshalb generelle Vorkehrungen für den Fall, dass Ihnen bekannt wird (z. B. durch vorgelegte Atteste) oder es offensichtlich ist, dass einzelne Beschäftigte zu einer besonders gefährdeten Gruppe gehören. Lassen Sie sich dabei möglichst vom Betriebsarzt beraten.
Eine Liste der relevanten Vorerkrankungen finden Sie beim Robert Koch-Institut.
Eine regelmäßige, gründliche Reinigung der Spielgeräte bzw. Bedienterminals nach jeder Nutzung durch Kunden mit normalen fettlösenden Reinigern ist wichtig und sinnvoll. Wenn verfügbar, sind mit Reinigern oder Seifenlauge getränkte Einmaltücher für die Reinigung ideal, die nach der Verwendung entsorgt werden. Alternativ zur Reinigung mit Haushaltsreinigern oder Seifenlauge können chemische Desinfektionsmittel genutzt werden – sie versprechen jedoch keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber den handelsüblichen fettlösenden Reinigungsmitteln. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen des RKI.
Quelle: VBG
Unabhängig davon, ob in ihrem Bundesland die Ausgabe von Getränken und Imbissen in Spielstätten erlaubt ist, ist eine Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS -CoV2-Arbeitsschutzstandards zu erstellen. Als Vorlage dazu bietet es sich, an die Handlungshilfe für das Gastgewerbe (Herausgeber: BGN) zu nutzen.
Quelle: VBG
Weitere Infos
Masken, Bargeld, durchsichtige Trennwände an Kassen, Hygiene, Handschuhe, Sozialräume, Aushänge und Beispiele
Auszug aus den Rubriken Branchenbezogene Informationen für den Handel und Allgemeine Schutzmaßnahmen (diese Themen sind auch auf die Branche Spielstätte übertragbar)
- Infektionsgefahr beim Umgang mit Bargeld,
- Überfallrisiko
- durchsichtige Kassentrennwände,
- Händehygiene, Hautpflege und Tragen von Handschuhen,
- Hinweise für Sozial- und Sanitärräume
- Aushänge auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Best-Practice Beispiele
- Branchenspezifische Handlungshilfe für Spielstätten der VBG