PS 8: Ausbilder/in von Kranführern
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Erfahrungen als Kranfahrer verantwortungsvoll weitergeben und auf welche Gefahren Sie als Ausbilder hinweisen müssen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Zielgruppe: Vorarbeiter/innen, Lagermeister/innen, Ausbilder/innen
Veranstaltungsdauer: 5 Tage
Voraussetzungen
- Personen, die mit der Ausbildung von Kranführer/innen befasst sind
- Mindestalter 24 Jahre
- Abgeschlossene Ausbildung als Kranfahrer und mind. 2 Jahre Erfahrung im Umgang mit Krananlagen
- Meister oder mind. 4-jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
Kompetenzen
Die Teilnehmenden sind nach Abschluss des Lehrgangs in der Lage, die Gefahren im Hebezeugbetrieb besser zu erkennen, Maßnahmen zu deren Abwendung vorzuschlagen und Kranführer/innen entsprechend zu unterweisen.
Themen
Verantwortung des/der Kranführers/in
Kranunfälle, Erste Hilfe und Rettungswesen in den Betrieben
Bauvorschriften für Krane
- Bauliche Einrichtungen
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Wartung und Prüfung der Krane
Betriebsvorschriften für Krane
Kranarbeiten besonderer Art
- Zusammenarbeit zweier Krane
- Personentransport
Anschlagmittel und Anschlagmethoden
Methoden und Inhalte der Ausbildung von Kranführern/innen
Halten eines Probevortrages