Qualifizierung im digitalen Lernraum: Blended Learning Seminare der BGHW unterstützen wir mit  dem BGHW-Lernportal.

In Blended Learning Seminaren der BGHW steht mit dem BGHW-Lernportal ein Angebot zur Verfügung, mit dem die Teilnehmenden ihre Präsenzseminare zeit- und ortsunabhängig sowie selbstorganisiert vor- und nachbereiten können. In virtuellen Kursräumen, auf die nur die Teilnehmenden und die Lernbegleitung  des jeweiligen Seminars zugreifen können, finden sich zum Beispiel interaktive Lernmodule, Videos, ergänzende Materialien und praxisnahe Internetquellen.

Nach dem Seminar dient das Lernportal als Nachschlagewerk: Fotoprotokolle mit den gemeinsamen Arbeitsergebnissen sowie vertiefende Materialien unterstützen nachhaltig bei der Umsetzung in die Praxis.

Die Seminarteilnehmenden erhalten mit ihren Einladungsunterlagen den persönlichen Zugang zum Lernportal.

Hier geht es weiter zum BGHW-Lernportal

Wer sich ein wenig umsehen möchte, dem empfehlen wir den offenen Bereich des Lernportals, zugänglich ohne Anmeldung oder Registrierung. Hier geht es zum offenen Bereich des BGHW-Lernportals

FAQ – häufig gestellte Fragen

Schauen Sie auch in unsere Übersicht aller häufig gestellten Fragen. Nachfolgend aufgelistet sind alle FAQ zum Thema „Lernportal“
Absage

Kann ein reservierter Seminarplatz nicht in Anspruch genommen werden, wird umgehend um eine schriftliche Benachrichtigung per Fax (0228 5406-5898) oder E-Mail (ausbildung(at)bghw.de) an die BGHW Seminarorganisation gebeten.

Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber Interessenten auf der Warteliste, sondern trägt auch dazu bei, der BG, und damit allen Unternehmen, unnötige Ausgaben zu ersparen.

Wenn demgegenüber angemeldete Teilnehmer

  • ihre Seminarplätze nicht in Anspruch nehmen, d.h. nicht erscheinen
  • und zudem auch nicht rechtzeitig vorab über das Fernbleiben informieren, ist dies ist aus folgenden zwei Gründen sehr bedauerlich:
  1. Durch das Fernbleiben Ihres/Ihrer Mitarbeiters/Mitarbeiterin entstehen der Berufsgenossenschaft für einen freien Seminarplatz Kosten in Höhe von insgesamt durchschnittlich 300,00 EUR.
  2. Für das Seminar bestand eine Warteliste. Wären wir rechtzeitig davon informiert worden, dass Ihr/e Mitarbeiter/in nicht teilnimmt, hätten wir den freien Seminarplatz an einen Mitarbeiter eines anderen Betriebes vergeben.

Die Nachfrage nach Seminaren der Berufsgenossenschaft ist erfreulicherweise sehr hoch. Umso betrüblicher ist es daher, wenn Seminarplätze frei bleiben und andere Betriebe lange auf einen freien Seminarplatz warten müssen.

Wir bitten um Verständnis, dass neben den verursachten Kosten vor allem letztgenannter Umstand uns große Sorge bereitet.

Wir bitten Sie daher, uns vom Fernbleiben Ihres angemeldeten Teilnehmers mindestens 4 Wochen vor dem Seminartermin zu informieren.

Nur so haben wir die Möglichkeit, den frei gebliebenen Seminarplatz durch einen auf der Warteliste stehenden noch rechtzeitig zu belegen.

Namensänderungen oder Seminarbuchungen bitten wir ebenfalls immer per Fax oder E-Mail mitzuteilen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Anreise und Fahrtkosten

Die Seminarorte sind in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Deshalb ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu empfehlen. Mehrere Seminarhotels und auch einige BG-Bildungsstätten bieten einen Abholservice vom Bahnhof an. Nähere Auskünfte dazu können Sie den Anreisehinweisen entnehmen, die Ihnen mit den Seminarunterlagen zugesandt werden.

Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten einer Bahnfahrkarte der 2. Klasse erstattet.

Die Kosten für Taxi können nur erstattet werden, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zur Verfügung steht. Die Kosten sind durch Quittung zu belegen.

Die Benutzung eines Flugzeuges ist möglich, wenn die Reisekosten nicht höher sind als die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges.

Bei der Anreise mit dem Auto wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben. Nehmen mehrere Personen aus einem Unternehmen am Seminar teil, ist bitte zu prüfen, ob eine Fahrgemeinschaft gebildet werden kann. Eine Fahrgemeinschaft ist nicht an Personen aus demselben Unternehmen gebunden.

Nichtmitglieder

Interessenten aus Unternehmen, für die die BGHW nicht zuständig ist, können grundsätzlich auch an den Seminarveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen und dass seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben worden ist.

Seminaranmeldung

Die Anmeldung zu den Seminaren muss stets schriftlich - per E-Mail, per Post oder per Fax – erfolgen.

Sofern Sie nicht über unser Seminarangebot im Internet gehen, ist eine besondere Form der Anmeldung nicht vorgesehen. Es muss jedoch aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, welche Personen zu welchen Seminaren angemeldet werden.

Einen konkreten Anmeldeschluss gibt es nicht. Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt.

Der Eingang eines Seminarbuchungswunsches wird umgehend schriftlich bestätigt. Nach Prüfung der freien Seminarkapazitäten und Erfüllung der jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen, wird die Einbuchung in das gewünschte Seminar zugesagt.

Circa 4 Wochen vor Seminarbeginn werden die Einladungen mit den vollständigen Seminarunterlagen versendet.

 

Seminardauer

Die angebotenen Seminare sind von unterschiedlicher Dauer. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Internetanmeldung bzw. den ausführlichen Unterlagen die Sie mit der Einladung zugesandt bekommen.

Vor Seminarbeginn und nach Seminarende bietet die Berufsgenossenschaft den Teilnehmenden ein Mittagessen oder am Abreisetag auch ein Lunchpaket an.

Seminarkosten

Die Berufsgenossenschaft übernimmt für die Seminarteilnehmer neben den unmittelbaren Seminarkosten auch die Unterbringungskosten in Einzelzimmern sowie in der Regel die Verpflegungs- und Fahrtkosten.

Abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte dem Internet bzw. den ausführlichen Unterlagen die Sie mit der Einladung zugesandt bekommen.

Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen.

Teilnahmebedingungen

An den Seminaren können alle Versicherten, die als Multiplikatoren mit dem Arbeitsschutz betraut sind, aus Betrieben im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik teilnehmen. Es müssen jedoch die Teilnahmevoraussetzungen für das jeweilige Seminar erfüllt sein.

Allgemeine Teilnahmebedingungen bei Veranstaltungen der BGHW

Teilnahmebescheinigung

Zum Abschluss eines Seminars erhält jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung  als Bestätigung der Teilnahme.

Unfallversicherung

Während des Seminars und bei der An- und Abreise stehen die Teilnehmer selbstverständlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sachschäden, z.B. bei Pkw-Unfällen, werden von der Berufsgenossenschaft jedoch nicht ersetzt.

Seminarbetrieb während der Corona-Pandemie

Die Corona-FAQ werden aktuell überarbeitet.

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