23. Nachtrag zur Satzung

Die Vertreterversammlung hat am 8. November 2023 den 23. Nachtrag zur Satzung der BGHW beschlossen.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat den Nachtrag am 12. Dezember 2023 genehmigt.

Die Änderungen betreffen §§ 35 Absatz 2 und 43 Absatz 1 der Satzung.

Die Änderung zu § 35 Absatz 2 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft, die Änderung des § 43 Absatz 1 zum 1. Januar 2025.

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