Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefährdungen und gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen in Deutschland.

Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes gehört die Gefährdungsbeurteilung zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Als Unternehmer und Unternehmerin oder vorgesetzte Person tragen Sie also die Verantwortung für die Risiken im Betrieb und sollten sie schon allein deswegen kennen, beurteilen und minimieren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Alle Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und -bedingungen müssen daraufhin untersucht werden, ob sie sicher sind oder inakzeptable Risiken bergen.

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb unterstützen wir Sie auf vielfältige Weise:

Allgemeine Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung können Sie die Gefährdungen im Betrieb erkennen, beurteilen, minimieren und dokumentieren.

Zu allgemeinen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

So führen Sie die Gefährdungsbeurteilung durch

Diese sieben Schritte führen Sie durch den Prozess der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb.

Zu Gefährdungsbeurteilung durchführen

Handlungshilfen

Unsere Handlungshilfen erleichtern Ihnen den Einstieg, die Durchführung und die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.

Zu Handlungshilfen

Besuchen Sie hierzu auch das Kompendium Arbeitsschutz

zum Kompendium Arbeitsschutz

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Services und Downloads

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Ihr Kontakt zu uns

Sie haben Fragen zur Gefährdungsbeurteilung? Wir helfen Ihnen weiter.

Servicetelefon der Prävention

Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.

E-Mail:
praevention(at)bghw.de

Allgemeine Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Bei grundsätzlichen Fragen zur Gefährdungsbeurteilung schreiben Sie an

E-Mail:
gefaehrdungsbeurteilung(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular