Allgemeine Teilnahmebedingungen bei Ausbildungsveranstaltungen der BGHW

Stand: August 2019

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die von der BGHW durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen. Unter dem Begriff „Unternehmer-in/Teilnehmende“ versteht die BGHW das anmeldende Mitgliedsunternehmen. Dieser Begriff gilt auch bei der direkten Anmeldung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Mitgliedsunternehmen. Teilnehmende anderer Unfallversicherungsträger sind BGHW-Teilnehmenden gleichgestellt.

2. Bildungsverständnis, Seminargestaltung und -durchführung

In den Seminaren wird besonderer Wert auf die konstruktive Zusammenarbeit der Teilnehmenden und der Dozentinnen und Dozenten gelegt. Es gehört zum Bildungsverständnis der BGHW, dass die Seminarteilnehmenden aktiv ihre Lernprozesse mitgestalten und sich die erforderlichen Kompetenzen im Austausch mit den Dozenten und Lernbegleitern aneignen. Aktives Lernen an Praxisbeispielen, Entwicklung von Fragestellungen und Lösungsansätzen, sowie die Reflexion der Umsetzungsmöglichkeiten im eigenen Unternehmen stehen dabei im Mittelpunkt und werden mit vielfältigen teilnehmerorientierten Methoden und Medien unterstützt.

Deshalb sind unsere Dozentinnen und Dozenten nicht nur Fach- sondern auch Bildungsexperten. Sie ermöglichen auf vielfältige Weise, dass sich die Teilnehmenden mit ihren Praxiserfahrungen auseinandersetzen und die Kompetenzen erwerben, die sie zum Handeln im Betrieb befähigen. Die Fachkompetenzen der Dozentinnen und Dozenten umfassen viele Disziplinen. Neben Aufsichtspersonen der BGHW kommen unsere Psychologen, Gesundheits- und Sportwissenschaftler, Pädagogen, Juristen und Arbeitsmediziner zum Einsatz, gelegentlich unterstützt durch Experten aus unseren Mitgliedsunternehmen.

Seminardauer

Die angebotenen Seminare sind von unterschiedlicher Dauer. Die genauen Zeiten können der Seminardatenbank der BGHW sowie den Unterlagen, die mit der Buchungsbestätigung und nochmals mit der Einladung versendet werden, entnommen werden. Vor Seminarbeginn und nach Seminarende bietet die Berufsgenossenschaft den Teilnehmenden ein Mittagessen oder am Abreisetag auch ein Lunchpaket an. Hierfür sind bei der Anreise die entsprechenden Zeiten einzuplanen.

3. Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Seminaren erfolgt mithilfe eines Anmeldeformulars im Internet unter www.bghw.de/seminare. Andere Kommunikationswege sind die Ausnahme. Die Seminaranmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs für die angemeldeten Termine, nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, gebucht. Nach Eingang des Buchungswunsches und nach Bearbeitung der Anmeldung geht den Anmeldenden eine schriftliche Buchungsbestätigung zu.

Es können pro Termin maximal 2 Teilnehmende aus einer Betriebsstätte angemeldet werden. Bei Mitgliedsunternehmen mit mehreren Betriebsstätten werden nur Anmeldungen aus maximal 2 Betriebsstätten berücksichtigt, damit möglichst viele Betriebe das Seminarangebot nutzen und die Teilnehmenden untereinander ihre Praxiserfahrungen austauschen können. Die Teilnehmenden können zu max. zwei Terminen auf Warteliste bei einem Seminar angemeldet werden. Bei festen Terminen ist eine weitere Anmeldung zum gleichen Seminar nicht möglich.

„Platzhalterbuchungen“ werden nicht berücksichtigt.

Jede/r Beschäftigte/Unternehmer-in kann grundsätzlich an bis zu 3 Seminaren pro Jahr teilnehmen. Hierdurch wird gewährleistet, dass alle Anspruchsgruppen die Möglichkeit der Teilnahme haben. Unberührt von dieser Regelung ist aber, dass die Seminarthemen dem Betriebszweck dienlich sein müssen.

Ein wiederholter Besuch der gleichen Seminare ist frühestens nach 3 Jahren möglich, ausgenommen sind die Tagesseminare für Sicherheitsbeauftragte und Erfahrungsaustausche. Diese können jährlich besucht werden.

Seminare die der Ausbildung dienen (z. B. Grund- und Aufbauseminare für Sicherheitsbeauftragte, Sifa-Ausbildung, Seminar Ausbilder/in für Gabelstaplerfahrer) können nur einmal besucht werden.

Die Teilnahme an den Aufbauseminaren für Sicherheitsbeauftragte kann erst 6 Monate nach Besuch des Grundseminars erfolgen, um die erworbenen Kompetenzen und Praxiserfahrungen einbringen zu können.

Da Azubis keine Multiplikatoren sind, erfüllen sie grundsätzlich nicht die Teilnahmevoraussetzungen und können somit nicht zu Seminaren zugelassen werden. Gleiches gilt für Studierende dualer Studiengänge.

(Ausnahme: spezielle firmeninterne Seminare für Azubis/Studierende)

4. Voraussetzungen zur Teilnahme

An den Seminaren der BGHW kann grundsätzlich jede Person entsprechend der Zielgruppe teilnehmen, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat. Ausnahmen sind Seminare für Auszubildende. Hier verbleibt die Aufsichtsverpflichtung beim anmeldenden Mitgliedsunternehmen und ist durch qualifizierte Begleitpersonen sicherzustellen. Darüber hinaus gelten die Teilnahmevoraussetzungen entsprechend der Seminarbeschreibungen in der Seminardatenbank. Bei bestehenden Eingangsvoraussetzungen sind diese nachzuweisen.

Bei einigen Seminartypen ist die Teilnahme an praktischen Übungen notwendig. Die Seminarteilnehmenden müssen die entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie geeignete Arbeitskleidung mitbringen. Näheres ist in den Teilnahmevoraussetzungen zu den jeweiligen Seminaren geregelt. Ein weiterer Hinweis erfolgt mit dem Einladungsschreiben. Bei Nichtteilnahme an den praktischen Übungen kann die erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigt werden.

5. Ausweispflicht

Bei allen von uns angebotenen Seminaren besteht eine Ausweispflicht des Teilnehmenden durch gültige und amtlich ausgestellte Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass zur persönlichen Identifizierung.

6. Absage durch Unternehmer/Teilnehmenden

Kann ein reservierter Seminarplatz nicht in Anspruch genommen werden, bitten wir umgehend nach Kenntnisnahme um eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail oder Fax an die BGHW, Dezernat Qualifizierung. Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber Interessenten auf der Warteliste, sondern trägt auch dazu bei, der BGHW, und damit allen Unternehmen, unnötige Ausgaben zu ersparen. Nur durch Ihre zügige Benachrichtigung haben wir die Möglichkeit, den frei werdenden Seminarplatz durch einen auf der Warteliste stehenden Interessenten noch rechtzeitig zu belegen. Die Teilnahme von Ersatzteilnehmern bitten wir mit E-Mail oder Fax mitzuteilen. Hierbei sind die notwendigen Daten anzugeben (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie seminarspezifische Angaben zu machen (Ergänzende Daten, Teilnahmevoraussetzungen).

7. Absage von Seminaren durch die BGHW

Wir führen unsere Seminare nur dann durch, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ebenso kann es vorkommen, dass durch den Ausfall von Dozenten, Praxisfeldern, Übernachtungskapazitäten usw. eine Durchführung nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen werden wir Teilnehmende und Unternehmen über die Absage schnellstmöglich informieren. Nach Möglichkeit werden wir Ersatztermine organisieren und anbieten.

8. Anreise

Die Seminarorte sind in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Deshalb ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu empfehlen. Mehrere Bildungseinrichtungen bieten einen Abholservice an. Nähere Auskünfte dazu können Sie den Anreisehinweisen entnehmen, die Ihnen mit den Seminarunterlagen zugesandt werden.

9. Erstattung der Kosten

Nach § 23 Abs. 2 SGB VII trägt die Berufsgenossenschaft für Versicherte, die an Bildungsveranstaltungen teilnehmen, die unmittelbaren Ausbildungskosten sowie die erforderlichen Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Die BGHW stellt den Seminarteilnehmenden Übernachtungsmöglichkeiten in Einzelzimmern in den Bildungseinrichtungen zur Verfügung. Die Teilnehmenden sind für die sachgemäße Nutzung verantwortlich. Bei der Verursachung von Schäden oder Verstößen gegen die Hausordnung (z. B. Rauchverbot im Zimmer) können den Teilnehmenden Kosten entstehen.

Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen. Eine Wegstreckenentschädigung wird vom inländischen Firmensitz bzw. vom Wohnort der Seminarteilnehmenden gewährt. Dem inländischen Firmensitz ist die dauernde Beschäftigung in einer Betriebsstätte/Filiale gleichgesetzt.

Anreise mit PKW

Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges wird ein Kilometergeld in Höhe von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer erstattet.

Bei der Benutzung eines Geschäfts-, Dienstfahrzeuges oder Mietwagens ist eine Rechnung durch das Unternehmen in Höhe von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer zu stellen. (Die Kilometerpauschale ist ein Bruttobetrag; auf diesen Betrag kann keine MWSt. erhoben werden).Das ausgefüllte Reisekostenformular ist der Rechnung als Anlage beizufügen. Mit der Gewährung der Wegstreckenentschädigung von 0,30 € pro km sind die Kosten für die Mitnahme von Gepäck abgegolten. Für die Berechnung wird die kürzeste / verkehrsübliche Straßenverbindung zwischen dem Abreise- und Ausbildungsort zugrunde gelegt. Längere Strecken können nur berücksichtigt werden, wenn diese insbesondere aufgrund der Verkehrsverhältnisse (z. B. Stau), aus Gründen der Zeitersparnis oder Bildung von Fahrgemeinschaften benutzt werden.

Für die Mitnahme weiterer Teilnehmender wird je Person ein Zuschlag von 0,02 € je km gewährt. Nehmen mehrere Beschäftigte aus einem Betrieb an einer Ausbildungsveranstaltung teil, sollen diese Fahrgemeinschaften bilden.

Anreise mit Zug

Bei der Benutzung der Bahn werden grundsätzlich die Kosten der II. Klasse sowie Kosten für Zuschläge und Platzreservierungen erstattet. Der Kostenerstattung wird im Regelfall der günstigste Fahrpreis unter Berücksichtigung von Sondertarifen (z. B. Bahncard) zugrunde gelegt.

Anreise mit dem Flugzeug

Die Kosten für Flugreisen werden erstattet, wenn die Kosten für die Flugreise (einschließlich der Fahrt zum Flughafen und zurück) die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges nicht überschreiten und zusätzliche Übernachtungskosten vermieden werden.

Benutzung sonstiger öffentlicher Verkehrsmittel

Werden sonstige öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Straßenbahn, Autobus) benutzt, wird der tarifmäßige Fahrpreis erstattet.

Benutzung von Taxi

Kosten für ein Taxi können grundsätzlich nur erstattet werden, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zur Verfügung steht. Die Kosten sind durch Quittung zu belegen.

Anreise aus dem Ausland

Kosten für die Anreise aus dem Ausland werden nicht erstattet, lediglich die Wegstrecke zwischen dem inländischen Sitz des Unternehmens und dem Seminarort wird vergütet.

Übernachtungskosten

Die Übernachtung erfolgt bei mehrtägigen Veranstaltungen grundsätzlich in der Bildungsstätte. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft. Ausnahmen sind im Seminarangebot kenntlich gemacht.

Zwischenheimfahrten werden nur dann erstattet, wenn die Entfernung maximal 100 km zum Heimatort beträgt und
a) bei der Anmeldung durch das Unternehmen keine Übernachtung gebucht wurde oder
b) der Seminarteilnehmer frühzeitig eine Änderung beantragt hat und die Übernachtung kostenfrei storniert werden konnte.

Bei Ausbildungsveranstaltungen in den BG-Bildungsstätten Bad Münder, Eppstein, Illertissen, Jößnitz, Leinfelden-Echterdingen und Rheinsberg/Linowsee werden keine Zwischenheimfahrten erstattet.

Die Ausbildungsveranstaltungen sind zeitlich und regional so gelegt, dass die An- und Abreise ohne zusätzliche Übernachtungen außerhalb der Bildungsstätte möglich ist. Wird im Ausnahmefall und nur nach vorheriger Absprache mit der BGHW eine Übernachtung vor Beginn der Veranstaltung notwendig, werden die entstandenen Übernachtungskosten nach den Rahmenbedingungen mit den Bildungsstätten von der BGHW übernommen. Ausnahmefälle liegen z. B. vor, wenn die Anreise vor 6:00 Uhr angetreten werden muss.

Erstattung

Die Reisekosten werden per Banküberweisung erstattet. Wir benötigen zu Beginn der Ausbildungsveranstaltung die genaue Bankverbindung (Name und Ort der Bank, IBAN) sowie die Privatanschrift der Teilnehmenden. Der Anspruch auf Erstattung der Reisekosten besteht, wenn diese innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Seminars beantragt werden. Ansonsten erlischt der Anspruch. (Entsprechend §3 des BRKG)

10. Urheberrechte/Nutzungsrechte

Seminarkonzepte und Unterrichtsmaterialien, wie z. B. PowerPoint-Dateien, sind urheberrechtlich geschützt (§§ 1, 2, 11, 15 UrhG). Die Vervielfältigung, Weitergabe, Verwertung oder sonstige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der BGHW oder des jeweiligen Rechteinhabers.

Teilnehmerunterlagen dürfen von den Teilnehmenden zu deren persönlichen Lernzwecken genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung, insbesondere eine Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Rechteinhaber.

11. Verbot der Erstellung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen in Bildungsveranstaltungen

Aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten sowie von Persönlichkeitsrechten ist die Erstellung von Foto-, Video-, und Tonaufnahmen durch die Seminarteilnehmer untersagt.

12. Hausrecht/Untersagung der Teilnahme

Die BGHW ist berechtigt, Seminarteilnehmende die weitere Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu untersagen und sie in Ausübung ihres Hausrechtes aus dem Seminar/BG-Bereich zu verweisen. Ein Ausschluss ist dann gerechtfertigt, wenn sie dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der BGHW schaden, im Verdacht stehen, Straftaten zu begehen und andere Seminarteilnehmende, BG-Mitarbeiter oder andere Personen belästigen, wiederholt stören oder gefährden. Ein Anspruch auf eine Erstattung von Reisekosten entsteht in diesen Fällen nicht, da diese Seminarteilnehmenden eine vollständige Teilnahme am Seminar nicht erfüllen und aufgrund eigenen Verschuldens ausgeschlossen wurden.

13. Datenschutz/Zweckbindung

Die Unternehmer/Teilnehmenden stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten, die für die Anmeldung und Erstellung von Berechtigungen, Ausweisen, Zertifikaten von der BGHW mittels EDV erfasst, verarbeitet und gespeichert werden.

14. Unfallversicherung

Während des Seminars und bei der An- und Abreise stehen die Teilnehmenden aus Mitgliedsbetrieben der BGHW unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sachschäden, z. B. bei Pkw-Unfällen, werden von der Berufsgenossenschaft jedoch nicht ersetzt.

15. Abschluss/Prüfungen

Die Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen erfolgt nur bei vollständiger Teilnahme am Seminar und der vorgesehenen praktischen Übungen. Bei verschiedenen Seminaren werden Prüfungen oder Erfolgskontrollen durchgeführt. Nach erfolgreicher Ablegung durch die Seminarteilnehmenden erhalten diese je nach Seminartyp einen Ausbildungsnachweis, ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung. Die Grundsätze für die Bestätigung des Seminarbesuchs und die Teilnahme an Prüfungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt. Sofern das Seminar eine Prüfung beinhaltet, gilt die jeweilige Prüfungsordnung.

16. Nichtmitglieder

Interessenten aus Unternehmen, die nicht bei der BGHW versichert sind, können grundsätzlich auch an den Seminaren der BGHW teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen und dass seitens des zuständigen Unfallversicherungsträgers eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben wurde oder die Kosten von dem Interessenten selbst getragen und vorab bezahlt werden.

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