Die freiwillige Unternehmerversicherung

Ihre Beschäftigten sind über Ihren Beitrag bei der BGHW versichert, Sie als Unternehmerin oder Unternehmer dagegen nicht! Doch was ist, wenn Ihnen etwas passiert?

Frewillig? Aber sicher!

Denken Sie daher auch an sich und Ihre Sicherheit! Sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig und kostengünstig bei der BGHW zu versichern. Dann profitieren auch Sie im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls sowie bei einer Berufskrankheit von allen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: von der Heilbehandlung über die Rehabilitation bis hin zur finanziellen Entschädigung.

Die Versicherungssumme für Ihren Versicherungsschutz wählen Sie selbst – so können Sie sich bestmöglich absichern.

Übrigens: Mit der freiwilligen Unternehmerversicherung können Sie auch Ihren Ehepartner bei uns versichern. Freiwillig versichern können sich auch Personen, die in Kapital- oder Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmerinnen und Unternehmer selbstständig tätig sind.

Ausführliche Informationen zur freiwilligen Unternehmerversicherung

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Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bei Fragen rund um die Unternehmerversicherung

Wir sind für Sie da – Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr!

Telefon:
0621 53399001

E-Mail:
unternehmerversicherung(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
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