Das UV-Meldeverfahren im Überblick
Meldungen über das UV-Meldeverfahren erfolgen ausschließlich über die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder Ausfüllhilfen.
Tipp: Immer die aktuellste Version des Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
Vor der Erstattung des digitalen Lohnnachweises ist im sogenannten Vorverfahren ein automatisierter Abgleich für die Meldung wichtiger Unternehmensdaten durchzuführen. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Unternehmensnummer (UNR.S) und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Der Abruf erfolgt automatisiert aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss aktiv durch den Nutzer angestoßen werden. Nur die aktuellste Version Ihres Entgeltabrechnungsprogrammes ist dazu in der Lage.
Hierfür sind folgende Zugangsdaten erforderlich:
- Betriebsnummer der BGHW (BBNRUV): 32064004
- Unternehmensnummer (UNR.S)
- PIN
Die Zugangsdaten wurden Ihnen von der BGHW Ende November 2016 per Post zusammen mit dem jährlichen Lohnnachweisvordruck übersandt. Diese wichtige Post muss an die Stelle weitergeleitet werden, die die Sozialversicherungsmeldungen für Ihr Unternehmen durchführt.
Tipp: Wenn Steuerberater oder andere Dienstleister mit der Meldung beauftragt sind, müssen die Zugangsdaten an diese weitergeleitet werden.
Nach der erstmaligen Anmeldung im Stammdatendienst pro Beitragsjahr wird die meldende Stelle registriert. Die BGHW erwartet dadurch von dieser Stelle einen digitalen Lohnachweis für das abgefragte Beitragsjahr.
Der digitale Lohnnachweis beinhaltet folgende Angaben:
- Unternehmensnummer (UNR.S)
- Betriebsnummer der BGHW
- Bezogen auf die veranlagten Gefahrtarifstellen:
- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
- Geleistete Arbeitsstunden
- Anzahl der Arbeitnehmer
Zusätzlich werden über das Entgeltabrechnungsprogramm technische Merkmale übertragen, die es der BGHW ermöglichen, die meldende/abrechnende Stellen zu erkennen. Hat das Unternehmen mehrere meldende Stellen, ist für jede dieser Stellen ein Abruf und Abgleich der Stammdaten pro Beitragsjahr erforderlich. Die BGHW erwartet dann für jeden Abruf einen entsprechenden Teillohnnachweis und fasst diese in einem Beitragsbescheid zusammen. Gehen erwartete Lohnnachweise nicht ein, schätzt die BGHW die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten.
Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Falls kein Entgeltabrechnungsprogramm benutzt wird, ist für die Abgabe der Meldung eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe zu verwenden.
UV-Jahresmeldung (DEÜV-Daten)
Die Arbeitgeber haben im Meldeverfahren zusätzlich zu dem Lohnnachweis digital die „Jahresmeldung zur Unfallversicherung" (Abgabegrund 92) an die Rentenversicherung zu übermitteln. Diese dient als Grundlage für die Betriebsprüfungen. Die Beitragsberechnung der Unfallversicherung erfolgt nicht auf dieser Grundlage.
Für die Meldung werden die folgenden Daten benötigt:
- Betriebsnummer der BGHW (32064004)
- Unternehmensnummer (UNR.S)
- Gefahrtarifstelle
- unfallversicherungspflichtiges Entgelt der Beschäftigten