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Mit Interview

Vom Aktenordner zur Lernplattform

ca. 3 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Online-Fernlehrgang der BGHW richtet sich an Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Er ist für Unternehmer und Unternehmerinnen eine einfache kosten- und zeitsparende Möglichkeit, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen – praxisnah und branchenbezogen. 
  • In diesem Jahr wird das Lernangebot der BGHW 25 Jahre alt.
  • Im Interview wirft BGHW-Referatsleiter Bernd Sappich einen Blick in die Zukunft. Er ist überzeugt: "Der Fernlehrgang wird in Zukunft noch wichtiger".
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Selbstbestimmt, kostenfrei und unkompliziert: Seit 25 Jahren absolvieren jährlich Tausende von Unternehmern und Unternehmerinnen erfolgreich den Fernlehrgang der BGHW. Was 1999 mit Lernordnern in Papierform begann, hat sich über die Jahre weiterentwickelt. Mittlerweile heißt es Online-Fernlehrgang, alle Inhalte sind digital verfügbar. Im Januar wurde jetzt eine überarbeitete Lernplattform freigeschaltet, auf der sich alle Bausteine des Qualifizierungsangebots finden.  

Auf der überarbeiteten Lernplattform finden sich der Zugang zur Grundausbildung und Fortbildung. Der Kontakt zum Kompetenzzentrum sowie viele Informationen runden die Vorteile und Inhalte des Online-Fernlehrgangs ab.

Was ist der Online-Fernlehrgang?

Der Online-Fernlehrgang ermöglicht BGHW-Mitgliedsunternehmen mit maximal 50 Beschäftigten die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung in ihren Betrieben eigenständig durchführen. Das notwendige Wissen wird den Unternehmern und Unternehmerinnen im Online-Fernlehrgang vermittelt. Mit dem erlernte Know-how können Teilnehmer leichter erkennen, wann zusätzlich eine arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Beratung notwendig wird.  Dieses Betreuungsmodell wird „alternative bedarfsorientierte Betreuung“ genannt.

Teilnahme ist kostenlos

Das Angebot hat einige Vorteile für kleine Unternehmen: Die Teilnahme am Online-Fernlehrgang ist kostenlos. Der Unternehmer kann sich seine Lernzeit frei einteilen, und er findet den direkten Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist der notwendige erste Schritt, mit dem Gefährdungen im Betrieb aufgedeckt werden. Geeignete Maßnahmen sollen die Gefährdungen reduzieren und im günstigsten Fall beseitigen. Mitarbeitende sollen als Ergebnis daraus sicher und gesund arbeiten können.Woran oft nicht gedacht wird: Das Absolvieren des Online-Fernlehrgang ist auch eine Investition ins Unternehmen. Denn die Gefährdungsbeurteilung hilft Unfälle und Folgekosten zu vermeiden. Nach der Devise: Besser vorbeugen statt hinterher zahlen!

Bei der „alternativen Betreuung“ gibt es kleine Unterschiede hinsichtlich des Ablaufs des Lehrgangs, abgestuft nach Branche und Unternehmensgröße. Darüber können Sie sich auf der Website der BGHW informieren. Dort finden Sie auch Informationen über die „Regelbetreuung“, die ebenfalls möglich ist. Hier nimmt das Unternehmen die Betreuung durch vertraglich gebundene Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Anspruch.

„Unser Team findet immer eine Lösung“

1999 wurde der Fernlehrgang für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden eingeführt. Im Gespräch mit HUNDERT PROZENT wirft Dr. Bernd Sappich, Referatsleiter „Betriebliche Betreuung“ der BGHW, einen Blick sowohl auf die Anfänge als auch in die Zukunft des Lernangebots.

BGHW-Referatsleiter Bernd Sappich und sein Team
Helfen gerne weiter: BGHW-Referatsleiter Bernd Sappich und sein Team.

Herr Sappich, der Fernlehrgang wird in diesem Jahr 25 Jahre alt. Ein Grund zu feiern?

Auf jeden Fall. Aktuell haben sich rund 44.000 Betriebe für die alternative bedarfsorientierte Betreuung und damit für den Fernlehrgang entschieden. Das sind rund 12,5 Prozent unserer Mitgliedsunternehmen. Der Erfolg ist auf die überzeugende Idee dahinter zurückzuführen: Der Gesetzgeber wollte damals kleinen Unternehmen die Möglichkeit geben, sich selbst um die Basics im Arbeitsschutz zu kümmern. Das Wissen dazu wurde im Fernlehrgang vermittelt.

In 25 Jahren hat sich sicherlich vieles geändert?

Ja, das ist richtig! Anfangs wurden acht Aktenordner an die Teilnehmenden versandt. Testfragen wurden postalisch an uns zurückgeschickt und überprüft. Ein Aufwand, der heutzutage nur noch schwer vorstellbar ist. Auch die Werbung für dieses Angebot funktionierte damals noch recht altmodisch: Neue Unternehmen wurden abtelefoniert. Aber durchaus mit Erfolg: Rund 65 Prozent fanden das Angebot der BGHW gut und wollten an der alternativen Betreuung teilnehmen.

Per Post, ist das noch zeitgemäß?

Wir haben seit sieben Jahren eine digitale Lernplattform und vieles geht per E-Mail. Auch die Aktenordner werden nicht mehr versendet. Aber der letzte Kontakt zum Teilnehmenden erfolgt immer noch per Post.

Wie sieht die Zukunft des Lernangebotes aus?

Der Online-Fernlehrgang wird in Zukunft noch wichtiger werden. Denn es gibt immer weniger Fachleute im Arbeitsschutz, also Arbeitsmediziner oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die alternative Betreuung ist hier eine wirkliche Alternative.

Auf welche Veränderungen dürfen sich die Teilnehmenden freuen?

Die Lernplattform haben wir gerade umfänglich erneuert. Die ersten Rückmeldungen zeigen uns, dass wir damit in Sachen Kundenfreundlichkeit eine großen Schritt nach vorne gemacht haben. Eine gute Basis, um das System auch technisch zukunftssicher weiterzuentwickeln.

Viel wichtiger als die Veränderungen im System ist jedoch die gute persönliche Betreuung durch die Kolleginnen in der Sachbearbeitung. Sie glauben nicht, wie viele Menschen im hohen Alter noch selbstständig sind. Ihnen fällt die Nutzung des rein digitalen Angebotes oft schwer. Aber unser Team hat bislang immer eine Lösung in solchen Fällen gefunden.

 

 

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